Das Radwegekonzept für die Gemeinde Bohmte wurde vom Planungsbüro Hahm
erarbeitet und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
am 06.09.2022 vorgestellt und erläutert.
In der Beratung des Radwegekonzeptes in der gemeinsamen Sitzung der
Ausschüsse für Umwelt, Energie und Mobilität und Planen und Bauen am 05.09.2023
wurden Ergänzungsvorschläge gemacht, die in das Konzept aufgenommen werden
sollten. Zudem wurde eine Offenlegung beschlossen, so dass weitere Vorschläge
auch von privater Seite eingereicht werden konnten.
Diese Offenlegung hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Der Vorlage sind der bisherige Entwurf des Radwegekonzeptes, die in der
gemeinsamen Sitzung vom 05.09.2023 und aufgrund der Offenlegung eingereichten
Ergänzungsvorschläge sowie eine Abwägungstabelle zu den Vorschlägen beigefügt.
Der Rat sollte die Abwägung zu den jeweiligen Ergänzungsvorschlägen in
den Radwegekonzeptentwurf entscheiden und anschließend das Radwegekonzept mit
den aufzunehmenden Ergänzungen beschließen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Abwägung zu den eingereichten
Ergänzungsvorschlägen und im Anschluss dann das Radwegekonzept für die Gemeinde
Bohmte.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |