Nach der Erstellung der Friedhofsgebührenkalkulation wurde die
Friedhofsgebührensatzung zum 1.1.2023 angepasst. Im Rahmen der Anpassung wurde
die Gebühr für eine anonyme Urnengrabstelle auf 1.606,00 Euro festgesetzt.
Diese Gebühr liegt unter der seinerzeit kalkulierten Gebühr von 2.322,36 Euro
(Kölner Modell) für eine anonyme Urnengrabstelle.
Die Gebühr für eine
Urnengrabstelle wurde auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
Die
Gebührenkalkulation sowie die Friedhofsgebührensatzung sind als Anlage
beigefügt.
An die Verwaltung
wurde das Anliegen herangetragen, die o.g. Gebühr herabzusetzen. Einzelheiten
hierzu werden im Rahmen der Sitzung erläutert.
Eine Änderung der
Gebühr kann nur durch eine entsprechende Satzungsänderung festgesetzt werden.
Es möge entschieden werden, ob und ggfls. in welcher Höhe die Gebühr für anonyme Urnengräber angepasst werden soll.
Anlagen:
Der Gemeinderat
fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden
Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |