Betreff
Anpassung der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
BV/287/2023
Art
Beschlussvorlage

Nach der Erstellung der Friedhofsgebührenkalkulation wurde die Friedhofsgebührensatzung zum 1.1.2023 angepasst. Im Rahmen der Anpassung wurde die Gebühr für eine anonyme Urnengrabstelle auf 1.606,00 Euro festgesetzt. Diese Gebühr liegt unter der seinerzeit kalkulierten Gebühr von 2.322,36 Euro (Kölner Modell) für eine anonyme Urnengrabstelle.

 

Die Gebühr für eine Urnengrabstelle wurde auf 1.000,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebührenkalkulation sowie die Friedhofsgebührensatzung sind als Anlage beigefügt.

 

An die Verwaltung wurde das Anliegen herangetragen, die o.g. Gebühr herabzusetzen. Einzelheiten hierzu werden im Rahmen der Sitzung erläutert.

 

Eine Änderung der Gebühr kann nur durch eine entsprechende Satzungsänderung festgesetzt werden.

 

Es möge entschieden werden, ob und ggfls. in welcher Höhe die Gebühr für anonyme Urnengräber angepasst werden soll.


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden  Beschluss.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt