Betreff
Bebauungsplan Nr. 124 "Energiepark Bohmte-Nord"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/275/2023
Aktenzeichen
610-22-124
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ gefasst. Im Parallelverfahren wurde die 31. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 21. Juni 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Sommer 2023 mit dem Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 20. September 2023 gefasst.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit Schreiben vom 09. Oktober 2023 um Stellungnahme bis zum 09. November 2023 gebeten. Die Entwurfsplanung für den Bebauungsplan Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ liegt zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 16. Oktober 2023 bis einschließlich 16. November 2023 öffentlich für jedermann aus. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend gewertet, gewürdigt und abgewogen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich derzeit keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Gesamtabwägung sowie die Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht, der avifaunistischen Untersuchung und dem Artenschutzbeitrag werden zur Sitzung des Fachausschusses vorliegen. Der Feststellungsbeschluss kann nach den entsprechenden Vorberatungen im Rat am 14. Dezember 2023 gefasst werden.

 

Die Mitwirkung des Ortsrates Bohmte ergibt sich aus § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG. Demnach ist der Ortsrat vor Beschlussfassung zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besondere Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Für diese Anhörung werden der Vorlage zunächst die Planentwurfsunterlagen beigefügt. Zur Sitzung des Ausschusses Bauen und Planen am 30.11.2023 werden die beschlussreifen Unterlagen für den Feststellungsbeschluss beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.


Anschließend beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ sowie die Begründung als Satzung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt