Betreff
24. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 "Im Heidegrund" - Anhörung des Ortsrates gem. § 94 Abs. 2 NKomVG
Vorlage
BV/182/2023
Aktenzeichen
610-21-24 u. 610-22-115
Art
Beschlussvorlage

Mit Datum vom 29.06.2023 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans und den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ gefasst. Auf die gefassten Beschlüsse darf an dieser Stelle auf das Ratsprotokoll vom 29.06.2023 verwiesen werden.

 

Der Ortsrat Bohmte wird gem. § 94 Abs. 2 NKomVG im Rahmen seiner Mitwirkung in dieser Sitzung am Verfahren beteiligt und angehört. Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Vorlage noch einmal beigefügt.

 

Sofern der Ortsrat hier seine Zustimmung erteilt, wird der Genehmigungsantrag zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet und dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss werden die 24. Änderung des Flächennutzungsplans und zeitgleich der Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ bekannt gemacht und können letztlich Inkrafttreten.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte stimmt der 24. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Im Heidegrund“ im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gem. § 94 Abs. 2 NKomVG zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zeitnah einzuleiten.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt