INFORMATIONSVORLAGE
Sachstand zum Umbau
eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163
Bohmte
Die Arbeiten zur Umnutzung und den Umbau
eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus haben im Januar
2023 begonnen. Die Abbruch- und Rückbauarbeiten sind größtenteils
abgeschlossen. Ende Februar beginnen die Rohbauarbeiten, die bis Ende April
fertiggestellt sein sollen. Im Anschluss daran erfolgen dann die Stahlbau- und
Dachdeckerarbeiten.
Bislang wurden folgende Gewerke gem. der gültigen VOB ausgeschrieben und die
Aufträge dazu erteilt:
- Abbruch- u. Rückbauarbeiten
- Rohbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Heizung
- Sanitär
- Lüftung
- Elektro
- Stahlbauarbeiten
- Kunststoff-Fenster
u. -Türen
- Aluminium- u.
Stahltüren
- Abgasabsauganlage
- Sektionaltore
Folgende Gewerke werden aktuell für
die geplanten weiteren Ausschreibungen vorbereitet:
- Innenputzarbeiten
- Estricharbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Fassadenarbeiten
(WDVS)
- Blitzschutzanlage
- Bodenfliesen
(Rüttelboden)
- Malerarbeiten
- Innentüren
- Mobile
Trennwand
- Fliesenarbeiten
- WC- u.
Duschtrennwände
- Bodenbelagsarbeiten
- Außenanlagen
Die Maßnahme liegt aktuell im kalkulierten
Baukostenrahmen von rund 1,8 Mio. Euro.
Ebenfalls gibt es keine
Verzögerungen hinsichtlich des Zeitplanes. Die geplante Fertigstellung ist für
das Frühjahr 2024 anberaumt.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |