Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Am
23.03.2022 hat dieser den Plan anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens beschlossen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan Nr.
115 „Im Heidegrund“ aufgestellt.
Mit Schreiben vom 31.03.2022 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden
können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 06.05.2022
gebeten worden.
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 26.04.2022
über die Planungsabsichten informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Sie wurden gewertet,
gewürdigt und abgewogen.
Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat im frühzeitigen
Verfahren den Hinweis gegeben, dass von der Landesstraße 81 (Leverner Straße)
erhebliche Emissionen ausgehen und dahingehend keinerlei
Entschädigungsansprüche hinsichtlich Immissionsschutz geltend gemacht werden
können. Ein in Auftrag gegebenes Schallgutachten konnte diese Eingaben komplett
entkräftigen. Das neue Baugebiet wird lärmtechnisch von der L81 in keiner Weise
beeinträchtigt.
Die Festsetzung zum
Ausschluss der Grundwassernutzung soll vorsorglich mit Auflagen aufgenommen
werden. In der Vergangenheit hat eine Altlastenuntersuchung für das angrenzende
Baugebiet „Am Heideweg“ aufgrund zwei in der Nähe gelegenen
Altlastenstandorte stattgefunden. Bei den damaligen Bohrungen wurde der untere
Maßnahmenschwellenwert für den Parameter Arsen überschritten. Die Ergebnisse
einer weiteren Bohrprobe zeigten keine
Konzentration von Arsen auf. Im Baugebiet „Am Heideweg“ wurde dennoch die
Nutzung des Grundwassers über Hausbrunnen untersagt, um hierdurch sicherzustellen,
dass diese Gefahrenstoffe nicht an die Oberfläche gefördert werden und damit
zugänglich sind. Aufgrund der räumlichen Nähe des Plangebietes zu den
Altlasten sowie aus Vorsorgegründen sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB folgende
Auflagen zu beachten: Eine Grundwasserentnahme innerhalb des Plangebietes zum
Zwecke der Nutzung als Trinkwasser ist unzulässig. Die Trinkwasserversorgung
darf nur über das öffentliche Leitungsnetz erfolgen. Eine Grundwasserentnahme
im Plangebiet zum Zwecke der Nutzung als Brauchwasser ist nur zulässig, wenn
dieses Wasser vorher auf mögliche Verunreinigungen/Kontaminationen untersucht
und seine gefahrlose Nutzung durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen
wird.
Die
Planunterlagen werden derzeit entsprechend ergänzt, angepasst, überarbeitet und
liegen nach Absprache mit dem Planungsbüro spätestens in KW 47 als Entwürfe
vor. Alle relevanten Unterlagen werden in der kommenden Woche rechtzeitig in
Session eingestellt.
Der nächste Verfahrensschritt ist
das ordentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2). Die Behörden
und Träger öffentlicher Belange haben noch einmal die Möglichkeit, zu den
Planentwürfen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit wird erneut im Rahmen
einer öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) beteiligt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr.
115 „Im Heidegrund“ an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren
nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |