Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 114 "Im Gänseorte"; Erweiterung der Geltungsbereiche
Vorlage
BV/272/2022
Aktenzeichen
610-22-114
Art
Beschlussvorlage

Wie in der Vergangenheit mehrfach berichtet, wurde mit Kaufvertrag vom 14.10.2022 das Flurstück 23 der Flur 15, Gemarkung Welplage zur Größe von ca. 11.000 qm durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) erworben.

 

Um dieses Flurstück soll nun der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 114 „Im Gänseorte“ erweitert werden.

 

In der nächsten Sitzung sollen die neu zu überarbeitenden Vorentwürfe vorgestellt werden. Im Fachbeitrag Artenschutz und im Immissionschutzgutachten wurde dieser Bereich seinerzeit bereits mituntersucht. Das Ergebnis der historischen Erkundung wird in den nächsten Wochen erwartet. Das Versickerungsgutachten kann mit der erweiterten Fläche in Auftrag gegeben werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass das Flurstück 23 der Flur 15, Gemarkung Welplage, 1,1 ha groß, in die Geltungsbereiche der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 114 „Im Gänseorte“ mit aufgenommen werden soll.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt