Betreff
Sachstand zum Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163 Bohmte
Vorlage
IV/269/2022
Art
Informationsvorlage

Sachstand zum Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163 Bohmte

 

 

Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt die Umnutzung und den Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus. In diesem Zusammenhang wurde von der Abteilung Gebäudemanagement, Fachdienst 6 – Strategische Entwicklung gem. der aktuellen HOAI die Architektenleistung als Generalplaner ausgeschrieben. Den Zuschlag bzw. Auftrag hierzu hat das Architekturbüro Otte GmbH, Von-Galen-Platz 1A, 49586 Neuenkirchen, erhalten.

 

In diversen Arbeitskreisbesprechungen, bestehend aus Mitgliedern der Feuerwehr Hunteburg, dem Gemeindebrandmeister, dem Architekturbüro Otte sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung wurde ein entsprechendes Konzept/Plangrundlage erarbeitet und einheitlich als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme als zweckmäßig, adäquat und wirtschaftlich bewertet.

 

Auf dieser Grundlage wurden die Leistungsverzeichnisse erarbeitet und die nachstehenden Gewerke gem. der gültigen VOB ausgeschrieben.

 

Die Ausschreibungen erfolgen in drei Zeitabschnitten.

 

Teil 1 (November 2022)

Abbruch- u. Rückbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Stahlbauarbeiten

 

Teil 2 (2023 KW 1-4)

Kunststoff-Fenster u. -Türen, Aluminium- u. Stahltüren, Innenputzarbeiten, Estricharbeiten, Trockenbauarbeiten, Fassadenarbeiten (WDVS), Blitzschutzanlage, Bodenfliesen (Rüttelboden), Abgasabsauganlage und Sektionaltore

 

Teil 3 (2023 KW 34-36)

Malerarbeiten, Innentüren, Mobile Trennwand, Fliesenarbeiten, WC- u. Duschtrennwände, Bodenbelagsarbeiten, Außenanlagen

 

Der aktuelle Bauzeitenplan ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Danach werden die Arbeiten am 02.01.2023 aufgenommen. Die Arbeiten werden rd. 1 Jahr dauern, so dass eine Fertigstellung nach dem derzeitigen Bauzeitenplan für Mitte Februar 2024 vorgesehen ist.

 

 


Bauzeitenplan

 

 


 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt