Betreff
Freibad Bohmte; Beschlussfassung der Entwurfsplanung
Vorlage
BV/184/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.06.2022 erfolgte zur Vorlage Nr.: BV/177/2022 zunächst keine Abstimmung resp. Beschlussfassung. Die anwesenden Mitglieder haben sich dafür ausgesprochen, diese nun in der Ratssitzung am 07.07.2022 herbeizuführen.

 

Voraussetzung für die finale Entscheidungsfindung ist die Klärung nachstehender Fragestellungen:

 

  1. Auswahl der zu installierenden Attraktionen
  2. die Ausgestaltung der Rinnensysteme für die Beckenköpfe; zur Entscheidung stehen an die Installation der sog. Wiesbadener oder Finnische Rinne.
  3. die Ausführung des 3m Sprungturms; zur Entscheidung steht an ein Sprungbrett oder eben eine Plattform.
  4. die Aufstockung der Sozialräume; zur Entscheidung stehen zwei Varianten an.
  5. die Ausrichtung des Liegedecks in Stufenform oder schräger Form

 

zu 1.

1.1    Babybecken

sowohl das Schwimmbadteam als auch der Architekt empfehlen für das Babybecken nachstehende Attraktionen:

                Regenbogenrutsche, Pkt. 1.2 der Attraktionsliste

                Wasserspeiender Seehund Belana, Pkt. 2.4 der Attraktionsliste

                Wasserkanone Landau, Pkt. 3.1 der Attraktionsliste

1.2    Nichtschwimmerbecken

Das Schwimmbadteam empfiehlt nachstehend:

an der nördlichen Beckenlängsseite 2 Wasserspeier, Breiter Laminareffekt, Pkt. 4.2 der Attraktionsliste

die Röhrenrutsche an der südlichen Beckenrandseite, Pkt. 5.2 der Attraktionsliste;

die anfänglich angedachte klassische Breitrutsche mit einer ca. 10,00 m langen schrägen Rutschfläche und den zu benötigenden Platzbedarf nach hinten ist nicht zu realisieren und scheidet deshalb aus. Die Länge von Breitrutschen lässt sich variabel darstellen. Das empfohlene Mindestmaß der Rutschlänge kann mit 5,00 m angenommen werden. Die Erfahrungen sagen allerdings, dass sich die Attraktivität aufgrund der geringen Rutschlänge deutlich verringert. Daher bleibt hier die Empfehlung zur Installation einer Röhrenrutsche bestehen

1.3    Schwimmerbecken

Zur Diskussion stehen gegenwärtig:

       die Flugrutsche, Pkt. 5.5 der Attraktionsliste mit Kosten von 35.000 €

       die Rutsche Jumping Bull, Pkt. 5.1 der Attraktionsliste mit Kosten von 180.000€;

durch Modellierung der Geländeoberfläche wird eine Anpassung des zu benötigenden Platzes ermöglicht

 

zu 2: Für die Ausführung der Wiesbadener Rinne entfällt der Nachweis der Winkelstützwand, da die Belastung im Vergleich zum Ursprungsystem sich nicht verändert. Das heißt, die vorhandene Beckenwand nimmt dadurch keine weitere Zusatzbelastung auf.

Aufgrund der baulich größeren Dimensionierung der Finnischen Rinne und der damit einhergehenden größeren Lastannahme besteht dazu die Notwendigkeit eines ergänzenden konstruktiven Aufbaus zur Lastabtragung über Stahlbetonstützen und die Anordnung von Fundamenten, die standsicher zu gründen sind. Der Kostenrahmen für die Gesamtkonstruktion kann mit Mehrkosten von 250.000 € bis 300.000 € gegenüber der Wiesbadener Rinne beziffert werden.

 

Zu 3: Durch die Notwendigkeit zur Anordnung einer Dränage auf dem Beckenboden verringert sich die Wassertiefe um ca. 30 cm, so dass der 3 m Sprungturm anstatt eines Sprungbretts eine Plattform erhalten muss. Durch eine Anhebung des Beckenkopfes kann dieser Höhenunterschied wiederum ausgeglichen werden, siehe auch Schreiben von Arch. Schütze. Dadurch würde eine ausreichende Wassertiefe für ein Sprungbrett gewährleistet. Eine Anhebung des Wasserspiegels war bislang jedoch nicht gewünscht.

 

Zu 4: Für die Aufstockung liegen 2 Varianten vor. Diese unterscheiden sich in der Form, dass in der ersten Variante der Personalraum und in der zweiten Variante das Büro der Badleitung mit Ausrichtung zum Bäderbereich angeordnet sind. Aus den Entwürfen wird deutlich, dass sich bei Anordnung des Büros des Badleiters zum Badebereich hin die Größe des Sozialraumes von rund 21 m² auf dann rund 15 m² verringern würde. Die Fläche des Flures würde zur Sicherstellung der inneren Erschließung entsprechend größer ausfallen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund die Ausführung mit der Ausrichtung des Personalraumes zum Badbereich.

 

Zu 5: Das Bäderteam empfiehlt die Beibehaltung mit einer schrägen Ebene in der jetzigen bewährten Form. Die im Vorentwurf an zwei Seiten vorgesehenen Pflanzbeete erübrigen sich dadurch.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte entscheidet über die Entwurfsreife der vorgestellten Planung und fasst einen entsprechenden Beschluss über die Anerkennungsfähigkeit als Entwurf mit der Zielsetzung der weiterführenden Planungsschritte.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2022                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt