Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2021 unter Bezugnahme auf den Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90, Die Grünen, Die LINKE und Einzelratsmitglied Berg beschlossen, dass in Ergänzung der vorliegenden Studie der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft Osnabrück mbH eine weitere Studie zur zukünftigen baulichen Ausrichtung des Oberschulkomplexes in Bohmte in Auftrag gegeben werden soll. Die politische Entscheidung hierzu beinhaltete eine Beauftragung des Planungsbüros Nordhoff, Bohmte.
Zwischenzeitlich liegt eine Vorab-Fassung des Gutachtens vor. Die aktuellste Fassung wurde den Ratsmitgliedern auch per E-Mail am 28.03.2022 übermittelt. Die letzte Version des Gutachtens des Büros Nordhoff ist auch dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Zwischenzeitlich wurde aufgrund der deutlich differierenden Baukostenermittlungen seitens der Verwaltung nochmals Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitenden der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH aufgenommen. Dabei ist aufgefallen, dass aufgrund eines Formelfehlers die damalige Baukostenermittlung fehlerhaft war. Die korrigierte Fassung der Ausarbeitung der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.
Nachdem das Planungsbüro Nordhoff seine Studie erläutert hat, ist über das weitere Vorgehen zur baulichen Neuausrichtung des Gebäudekomplexes der Oberschule zu entscheiden.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |