Der Verwaltungsausschuss hat am 17.03.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst, der Auftrag wurde im Dezember an das Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück vergeben. Der Vorentwurf wurde zwischenzeitlich erarbeitet, der zusammen mit der Kurzerläuterung und dem Erschließungsplan vorliegt.
Das 3,2 ha große Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden, dieses wird in zwei Bereiche (WA1 und WA2) unterteilt. Im nordöstlichen Teil können Mehrfamilienhäuser entstehen, im restlichen Teil sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Eine zweigeschossige Bauweise ist im gesamten Gebiet möglich. Hier bittet die Verwaltung um Diskussion zu Angebot (und Anzahl) der Mehrfamilienhäuser. Im vorliegenden Entwurf sind 4 MFH vorgesehen.
Die Hauptzufahrt soll über die Straße „An der Furth“ erfolgen. Wie auf dem Erschließungsplan ersichtlich, sollen die Zufahrten zwischen den Hausnummern 12 und 14 über die K419 Bramscher Weg erfolgen. Im weiteren Verlauf wird auf weitere Zufahrten verzichtet, um Baumverlust zu vermeiden. Durch die Stiche in der Siedlungsstraße könnte außerdem eine Siedlungsgemeinschaft entstehen.
Die geplante Zufahrt am westlichen Ende des Baugebiets könnte eine mögliche Erschließung für etwaige Erweiterungsoptionen in Richtung Norden ermöglichen und damit die Zufahrt über die Straße „An der Furth“ für diesen Bereich entlasten. Eine Verschiebung der Ortsdurchfahrt ist vom Fachdienst Kreisstraßen beim Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt. Hier befindet sich die Verwaltung derzeit noch in der Abstimmung mit dem Landkreis und darüberhinaus mit den Alleenfreunden Hunteburg.
Zu planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird auf die Kurzerläuterung und den Vorentwurf des B-Plans verwiesen.
Weiter wurde zwischenzeitlich ein
Versickerungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Entwässerung des Baugebiets zum in der Nähe liegenden
Regenrückhaltebecken südlich des Wohngebiets „Bramscher Weg“ wird nach Aussage
des Wasserverbands Wittlage nicht funktionieren, eine Durchleitung dahin – auch
schon wegen der Gefällesituation – ist nicht möglich. Hier soll die
Regenrückhaltung mit einem zu verbreiternden Graben im Westen des Baugebiets
kombiniert werden, vergleichbar mit dem Baugebiet „An der Lammert“, B-Plan 106.
Den hydraulischen Nachweis erstellt anschließend der Wasserverband.
Aufgrund der beiden Altlastenstandorte im Baugebiet und an das Baugebiet
angrenzend, ist auf Empfehlung des Landkreises eine Gefährdungsabschätzung in
Auftrag gegeben worden.
Gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Öffentlichkeit, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange durch die
Bauleitplanung berührt werden können, möglichst frühzeitig unterrichtet und zur
Äußerung im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden. Die Öffentlichkeit soll im Rahmen
einer Bürgerversammlung informiert werden.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Vorentwurfsplan anzuerkennen und das
frühzeitige Beteiligungs- und Öffentlichkeitsverfahren nach dem BauGB
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |