Mit Datum vom 17.03.2021 hat der Verwaltungsausschuss den
Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
beschlossen. Hintergrund ist die Ausweisung des neuen Baugebietes „Im
Gänseorte“, für das der Bebauungsplan Nr. 114 im Parallelverfahren aufgestellt
wird. Da dieser in einem ca. 2,3 ha großen Bereich von den Vorgaben des FNP im
Ursprung abweicht, ist die Änderung erforderlich.
Der nächste Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Hier wird
frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und sich
über den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu
äußern.
Die eingehenden Stellungnahmen und Aussagen werden anschließend geprüft,
gewürdigt und ggf. im Plankonzept mit aufgenommen. Anschließend findet das sog.
"ordentliche“ Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
Auf die Ausführungen in der Kurzerläuterung wird an dieser Stelle hingewiesen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Plan zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans anzuerkennen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |