Betreff
Freibad Bohmte, Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Gruppe Die Grünen/DIE LINKE und der Gruppe FDP/Sundmäker zur Sanierung des Freibades Bohmte
Vorlage
BV/102/2022
Art
Beschlussvorlage

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.02.2022 hat das Architekturbüro Schütze über den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Freibades informiert. Die Präsentation hierzu ist in Session hinterlegt.

 

Von der SPD-Fraktion, der Gruppe Die Grünen/DIE LINKE und der Gruppe FDP/Sundmäker wurde ein gemeinsamer Antrag gestellt für die Sanierung des Freibades wie im Bestand eine Auskleidung in Fliesen vorzusehen. Der Antrag war der Vorlage BV 059/2022, auf die verwiesen wird, beigefügt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.02.2022 die Beschlussfassung über noch zu treffende Entscheidungen, welche auch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Gruppe Die Grünen/DIE LINKE und der Gruppe FDP/Sundmäker betrifft, zurückgestellt. Diese Entscheidungen sollen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.03.2022 bzw. der Ratssitzung am 31.03.2022 getroffen werden.

 

Von Herrn Schütze wurden in der Sitzung am 23.02.2022 u. a. folgende Punkte aufgezeigt, zu denen noch Entscheidungen zu treffen sind:

 

          Hoch liegender Wasserspiegel auf Umgangsniveau?

          Beckenumgangsfläche aus Kostengründen verkleinern?

          Festlegung des Auskleidungsmaterials

          Freigabe des Gesamtentwurfs

          Freigabe der Kostenberechnung einschl. Finanzierungssicherstellung

          Bei alternativem Auskleidungsmaterial anstatt Edelstahl – Bestätigung der Planungs- und Bauzeitverlängerungen, evtl. Verlust von Fördermitteln

 

Hinsichtlich der Festlegung des Auskleidungsmaterials und damit auch die Entscheidung über den gemeinsamen Antrag wird auf das beigefügte Schreiben des Architekturbüros Schütze, Hildesheim hingewiesen. Darin weist das Büro darauf hin, dass Grundlage für die seinerzeitige Angebotsabgabe der Planungsleistungen war, die Becken in Edelstahlausführung erstellen zu lassen. Eine Beteiligung am Angebotsverfahren bei Ausführung als Fliesenbecken wäre aufgrund der damit behafteten hohen Risiken von vornherein ausgeschlossen worden. Aus dem Grunde und bezogen auf die Realisierbarkeit des Projektes im Förderzeitraum, teilt das Planungsbüro mit, dass im Falle einer Entscheidung zur Auskleidung mit Fliesen die Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben ist und damit die Planung nicht weitergeführt wird.

 

Die rechtliche Prüfung in dieser Angelegenheit läuft noch, wobei die Rechtmäßigkeit einer Vertragsbeendigung durch das Büro Schütze aufgrund der Wahl des Auskleidungsmaterials des Beckens eher als nicht gegeben angesehen wird.

 

Dennoch ist für den Fall, dass eine Beckenauskleidung in Fliesen erfolgen soll, zu überlegen, ob mit dem Büro Schütze bei einer derart ablehnenden Haltung zu dieser Auskleidungsvariante eine vertrauensvolle Zusammenarbeit weiterhin möglich sein wird, oder es sinnvoller ist, den geschlossenen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufzuheben.

 

Das Planungsbüro könnte zwar weiterhin aufgefordert werden, die vertragsgemäß zu leistenden Arbeiten zu erbringen, allerdings stehen der Gemeinde Bohmte in dem Fall als Druckmittel wohl nur die Möglichkeiten einer Schadensersatzandrohung und/oder Kündigungsandrohung zur Verfügung, wobei letztere als Drohung eher wirkungslos sein dürfte.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den Fall einer Vertragsauflösung noch zu klären ist, welche Schritte für eine weitere Vergabe der Planungsleistungen erforderlich sind, was sowohl die vergaberechtlichen als auch die förderrechtlichen Anforderungen betrifft.

 

Eine Vergabe an das zweitplatzierte Büro, das in diesem Fall das Planungsbüro Rohling AG ist, welches gegenwärtig die Sanierung des Hallenbades Bohmte betreut, wird nach derzeitiger Einschätzung nicht ohne weiteres möglich sein. Ein drittplatziertes Büro hat es nicht gegeben, da das seinerzeit ebenfalls bietende Büro Rohling Planung GmbH von der Wertung ausgeschlossen werden musste.

 

Im schlimmsten Fall wäre eine erneute europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für die Badeplatte erforderlich, was wiederum einen Zeitraum von voraussichtlich 6 – 9 Monaten in Anspruch nehmen würde.

 

Darüber hinaus sind Entscheidungen zu den Gebäuden zu treffen. Zum einen wird gegenwärtig noch untersucht, welche Erfordernisse beim Technikgebäude bestehen, um eine Unterbringung der Schwallwasserbehälter, Filteranlagen, etc. unterzubringen, und ob dafür das jetzige Technik-Gebäude ausreichend ist oder es sinnvoller ist, ein neues Technikgebäude vorzusehen.

 

Zum anderen sind Maßnahmen im Bereich der Funktionsgebäude Freibad/Sportplatz mit der Modernisierung der Dusch- und WC-Anlagen sowie einer Ergänzung von Personalräumen erforderlich.

 

Hierzu werden vom Architekturbüro Schütze derzeit die verschiedenen Varianten untersucht und entsprechende Vorschläge erarbeitet, die nachgereicht werden, sobald sie vorliegen.

 

In den Sitzungen wird Herr Schütze die verschiedenen Vorschläge vorstellen und erläutern.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde Bohmte sollte entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen die Entscheidungen über den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Gruppe Die Grünen/DIE LINKE und der Gruppe FDP/Sundmäker zur Beckenauskleidung in Fliesen sowie zu den weiteren von Herrn Schütze dargestellten Punkten treffen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt