Sitzung: 28.09.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/185/2023
Der Niedersächsische Landtag hat am 23.03.2023 in einem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert, zeitnah ein weiteres Programm zur Reaktivierung von Bahnstrecken aufzulegen.
Bereits am 11.04.2023 hat daraufhin unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) ein Lenkungskreis seine Arbeit aufgenommen.
Das Reaktivierungsprogramm sieht dabei eine 4-stufige Untersuchung vor. Stufe 1 betrifft die Vorauswahl der Strecken, die in die Untersuchung aufgenommen werden. Dabei wurden die Strecken, die im letztmaligen Verfahren (2013) die zweite Runde erreicht haben und keine Neubaustrecken sind, automatisch in die Untersuchung aufgenommen. Weiteren Strecken konnten ebenfalls vorgeschlagen werden. Die Aufnahme hing dabei von der Bewertung weiterer Kriterien ab.
Die Gemeinde Bohmte ist mit den Strecken Bohmte – Bad Holzhausen und Bohmte – Damme betroffen.
Die Wittlager Kreisbahn auf der Strecke von Bad Holzhausen nach Bohmte ist automatisch für eine Untersuchung gesetzt, da sie 2013 die zweite Runde erreicht hatte.
Die Strecke Bohmte – Damme zählte zu den weiteren Vorschlagsstrecken, hat aber die Eingangskriterien nicht erfüllt und ist somit ausgeschieden, was zur Folge hat, dass für diese Strecke keine weitere Bewertung erfolgt.
In den weiteren Stufen 2 - 4 werden Nutzwertanalysen erarbeitet, der Finanzbedarf für die Betriebskosten und Planungsleistungen geklärt sowie für die aussichtsreichsten Strecken die GVFG-Antragsreife erarbeitet.
Von der PlaNOS ist eine Präsentation erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt ist.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:
1. Der Rat der Gemeinde Bohmte begrüßt die Tatsache außerordentlich, dass das Land Niedersachsen die Bahnstrecke Bohmte – Bad Holzhausen im Rahmen seines neuen Reaktivierungsprogramms untersuchen wird.
2. Die Reaktivierung der Wittlager Kreisbahn für den Schienenpersonennahverkehr ist ein wichtiges Ziel bei der Verwirklichung der Verkehrswende auch in unserer Gemeinde und darüber hinaus in der Region.
3. Zur Untermauerung dieser Betrachtungsweise stimmt der Rat der Gemeinde Bohmte der vorliegenden Resolution zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |