Die DLRG Obere Hunte plant den Bau eines Wasserrettungszentrums im nördlichen Bereich hinter dem Hallenbad. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bremer Straße Nord“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gefasst.

 

Um auch für das benachbarte, bebaute Grundstück, welches derzeit als „Sportplatzfläche“ gilt, eine der Umgebung angepasste Planungssicherheit zu schaffen, wurde das Flurstück in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Dieses dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Am 02. Dezember 2021 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Ortsrat Bohmte wurde im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht in seiner Sitzung am 09.02.2022 beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 16.12.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (mithin 47) am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 26.01.2022 gebeten.

 

Die Entwurfsplanung hat zusammen mit der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten in der Zeit vom 17.12.2021 bis einschließlich 26.01.2022 öffentlich ausgelegen. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden gewertet und gewürdigt. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Hinweise oder Anregungen eingegangen, die zur Planänderung oder zu einem neuen Planverfahren führen könnten. Die Satzungsunterlagen sowie die Abwägung sind beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung. Diese ist ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses.

 

Der Rat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bremer Straße Nord“ als Bebauungplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

11.407,76

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110

 

 

 

Kostenstelle:

610000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt