Die Zuständigkeit für die Widmung der Gemeindestraße liegt beim
Straßenbaulastenträger und damit bei der Gemeinde. Die Widmung begründet den
rechtlichen Status der Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit die Straße
dem Gemeingebrauch (§ 14NStrG) und löst die sich auf der Straßenbaulast
ergebenen Pflicht aus (§ 9 NStrG). Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau
und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben (§9 Abs. 1 NStrG).
Auf der Grundlage des dieser Vorlage beigefügten Entwurfs der
öffentlichen Bekanntmachung möge der Rat die Widmung der aufgeführten
Gemeindestraße „Imhaken“ beschließen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung. Die Straßenbenennung wurde vom Ortsrat Bohmte bereits in der
Sitzung vom 29.05.2024 beschlossen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das folgende in der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück, gebauten Straße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet wird.
„Imhaken“ 00166
Gemarkung, Bohmte, Flur 28, Flurstücke 20, 26, 27; Flur 27, Flurstück 65 und Flur 30, Flurstücke 39, 38, 37, 36
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |