Betreff
Widmung einer Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr in der Gemeinde Bohmte - Imhaken 00166
Vorlage
BV/023/2025
Aktenzeichen
5.116-01
Art
Beschlussvorlage

Die Zuständigkeit für die Widmung der Gemeindestraße liegt beim Straßenbaulastenträger und damit bei der Gemeinde. Die Widmung begründet den rechtlichen Status der Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit die Straße dem Gemeingebrauch (§ 14NStrG) und löst die sich auf der Straßenbaulast ergebenen Pflicht aus (§ 9 NStrG). Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben (§9 Abs. 1 NStrG).

Auf der Grundlage des dieser Vorlage beigefügten Entwurfs der öffentlichen Bekanntmachung möge der Rat die Widmung der aufgeführten Gemeindestraße „Imhaken“ beschließen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Die Straßenbenennung wurde vom Ortsrat Bohmte bereits in der Sitzung vom 29.05.2024 beschlossen.


Anlagen:


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das folgende in der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück, gebauten Straße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet wird.

„Imhaken“ 00166

Gemarkung, Bohmte, Flur 28, Flurstücke 20, 26, 27; Flur 27, Flurstück 65 und Flur 30, Flurstücke 39, 38, 37, 36


 

Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

     

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

Kostenstelle:

     

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Jährliche Folgekosten:      

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt