Betreff
Mitgliedschaft der Gemeinde Bohmte: Kreismusikschule Osnabrück e. V.
Vorlage
BV/115/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Musikschule Osnabrücker Land e.V. ermöglicht den Einwohnern der Gemeinde Bohmte eine musikalische Bildung für Menschen aller Altersgruppen und Fähigkeiten.

 

Die Musikschule Osnabrücker Land e.V. hält folgende Leistungen vor.

- **Instrumentalunterricht**: Die Musikschule bietet Unterricht für Instrumente an (Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente, Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Tastinstrument Schlagzeug, Gesang,

- **Ensemble- und Orchesterarbeit**: Die Musikschule fördert das gemeinsame Musizieren durch verschiedene Ensembles und Orchester.

- **Konzerte und Aufführungen**: Schüler haben die Möglichkeit, an öffentlichen Konzerten und Aufführungen teilzunehmen und ihre Fortschritte zu zeigen.

- **Spezielle Programme für Kinder und Jugendliche**: Es gibt Programme, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind (Kita, Schule), um ihre musikalische Entwicklung zu fördern. Z. B. das Projekt MOOS (Instrumentenkarussel) wird an der Erich-Kästner-Grundschule in Bohmte durchgeführt. Aufgrund dieser zusätzlichen Leistung entstehen der Gemeinde Bohmte zusätzliche jährliche Kosten i. H. v. ca. 4500,00 €

 

Im Rahmen der letzten Haushaltsklausur von Rat und Verwaltung wurde ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet, um einen genehmigungsfähigen Haushalt für die Gemeinde Bohmte aufzustellen. Dabei wurden besonders die freiwilligen Aufgaben der Gemeinde Bohmte näher beleuchtet. Die Mitgliedschaft in einer Musikschule ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, um den Einwohnern den Zugang zu einer musikalischen Bildung zu ermöglichen und um die Musikkultur in der Gemeinde zu fördern und zu erhalten.

 

Die Mitgliedschaft der Gemeinde Bohmte in der Musikschule Osnabrücker Land e-V. erfordert derzeit einen jährlichen Beitrag i. H. v. 46.624,33 € (inkl. MOOS). Die Oberschule wird als Lehrstandort der Musikschule genutzt. Aktuell zahlt die Musikschule eine jährliche Raummiete i. H. von 13.180,83 € an die Gemeinde Bohmte. Lt. aktuellen Beschluss der Mitgliedsversammlung steigen die Beiträge für die Musikschüler. Eine Kündigung der Mitgliedschaft der Gemeinde Bohmte ist zum Schluss eines Haushaltsjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Jahr möglich.

 

Um auch hier der Konsolidierung des Haushaltes der Gemeinde Bohmte Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, das MOOS-Projekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kinderbetreuung wird Herr Hartmann als Leiter der Musikschule Osnabrücker Land e.V. die Musikschule vorstellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Mitgliedschaft der Musikschule Osnabrücker Land e. V. weiterhin fortzuführen. Das Projekt MOOS ist jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

26310

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt