Betreff
Antrag der Ratsgruppe Gemeinsam für Bohmte - Die Ratsgruppe auf Bepflanzung der Lkw-Haltebucht bei der Firma Kesseböhmer
Vorlage
BV/085/2024
Art
Beschlussvorlage

Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ beantragt die Anpflanzung von großkronigen einheimischen Bäumen beim Lkw-Parkstreifen an der Bruchheide. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Ein Luftbild mit der Lage des Parkstreifens ist der Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Für die Anlegung des Parkstreifens wurde ein Pachtvertrag mit der Firma abgeschlossen, in deren Eigentum die als Industriegebiet ausgewiesenen Ackerfläche steht.

 

Der Pachtvertrag wurde so abgeschlossen, dass die Fläche für die Anlegung des Parkstreifens ausreichend ist. Weitere Flächen z. B. zum Anpflanzen von Bäumen wurden nicht gepachtet, so dass die Gemeinde Bohmte hierauf keinen Zugriff hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung macht es keinen Sinn ausgewiesene Industriegebietsflächen zu pachten, um diese zu bepflanzen.

 

Zudem müssten großkronige Bäume in einem Abstand von einigen Metern zum Parkstreifen gepflanzt werden, damit dieser durch die Wurzeln nicht geschädigt wird.

 

Grundsätzlich ist das Anpflanzen von Bäumen zu begrüßen, allerdings sind Industriegebietsflächen, die gerade für die Ansiedlung von Gewerbe vorgesehen sind, hierfür nicht geeignet.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dem Antrag der Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ auf Bepflanzung der Lkw-Bucht „Bruchheide“ nicht stattzugeben.  Die Verwaltung nimmt zudem Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer, ob der vorhandene ungenutzte Grünstreifen mit Sträuchern bepflanzt werden kann.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt