Betreff
Antrag der Ratsgruppe "Gemeinsam für Bohmte" auf Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch den Verwaltungsausschuss
Vorlage
BV/058/2024
Aktenzeichen
610-25
Art
Beschlussvorlage

Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ hat beantragt, dass der Rat der Gemeinde Bohmte beschließen möge, dass der Bürgermeister / die Verwaltung die grundstücksgeschäftlichen Verträge dem Verwaltungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt, bei denen eine Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts möglich ist. Die Begründung hierzu ist aus dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Bohmte wird bei jedem Kaufvertrag um die Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung gebeten. Hier erklärt die Gemeinde Bohmte, dass auf das Vorkaufsrecht gem. § 24 ff BauGB nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird. Diese Bescheinigung ist notwendig um den Eigentümerwechsel vollziehen zu können.

 

Demnach wird seitens der Verwaltung jeder Kaufvertrag auf ein mögliches Vorkaufsrecht geprüft. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ein Vorkaufsrecht gem. § 24 ff. BauGB vorliegt, erfolgt die Ausübung dieses Rechts grundsätzlich durch den Rat der Gemeinde Bohmte, da dieser nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG über die Verfügung des Vermögens der Kommune bestimmt und somit das zuständige Organ ist. Aus Datenschutzgründen erfolgt dies im nichtöffentlichen Teil.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Umlegung der Entscheidungsgewalt vom Rat auf den Verwaltungsausschuss nicht zweckmäßig.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt anhand der Vorberatungen über den vorliegenden Antrag.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt