Sachverhalt:
Die Ratsgruppe "Gemeinsam für Bohmte" beantragt, dass die Gemeinde eine Richtlinie zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen erarbeitet und beschließt.
Über die Höhe der einzustellenden Haushaltsmittel soll im Rahmen des Haushaltsplans 2025 beraten werden.
Die Ratsgruppe hat einen Entwurf dieser Förderrichtlinie angefertigt, als Anlage beigefügt ist. Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist das Schaffen von Anreizen zur Flächenentsiegelung, insbesondere in Vorgärten, durch gestellte finanzielle Mittel durch die Gemeinde.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde beschließt anhand der Beratung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss, ob die Gemeinde eine Förderrichtlinie erarbeitet und beschließt, sowie welchen finanziellen Umfang diese hat.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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unbestimmt € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2024 enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch Aufnahme in den Haushalt 2025 |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |