Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ gefasst. Parallel wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Am 20. September 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 mit dem Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 06. Dezember 2023 gefasst.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit Schreiben vom 08. Dezember 2023 um Stellungnahme bis zum 22. Januar 2024 gebeten. Die Entwurfsplanung für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 neben der Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Homepage und dem zentralen Internetportal des Landes Niedersachsen öffentlich für jedermann aus. In diesem Verfahren sind drei private Stellungnahmen eingegangen. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend gewertet, gewürdigt und abgewogen.

 

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden hat in seiner Stellungnahme darum gebeten, einen Hinweis zu Schifffahrtszeichen aufzunehmen. Dieser wird in den Hinweisen unter g) in der Begründung und im Planteil wie folgt aufgenommen: „An den baulichen Anlagen innerhalb des Plangebietes dürfen keine Zeichen und Lichter angebracht werden, die die Schifffahrt stören, insbesondere zu Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen oder die Schiffsführer durch Blendwirkung, Spiegelung oder anderes irreführen oder behindern können.“

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich derzeit keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Abwägung sowie die Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht und alle weiteren Anlagen werden zeitnah Anfang der kommenden Woche beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.


Anschließend beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ sowie die Begründung als Satzung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt