Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Parallel wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ angestrebt. Am 20. September 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 mit dem Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerversammlung in der Gemeinschaftshalle in Stirpe durchgeführt wurde, wurde das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 06. Dezember 2023 gefasst.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit Schreiben vom 08. Dezember 2023 um Stellungnahme bis zum 22. Januar 2024 gebeten. Die Entwurfsplanung für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 neben der Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Bohmte und dem zentralen Internetportal des Landes Niedersachsen öffentlich für jedermann aus. Es sind zwei private Stellungnahmen eingegangen. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich gewertet, gewürdigt und abgewogen.

 

Vor Beschlussfassung ist grundsätzlich zu allen wichtigen Fragen gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG rechtzeitig der Ortsrat anzuhören. Der Mitwirkungspflicht des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird in der Sitzung am 27.02.2024 entsprochen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Abwägung sowie die Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht und alle weiteren Anlagen werden der Vorlage zeitnah beigefügt. Auf diese Unterlagen wird an dieser Stelle verwiesen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.

 

Anschließend stellt der Rat die 33. Änderung des Flächennutzungsplans fest.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt