Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 den
Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Parallel wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und
Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ angestrebt. Am 20. September
2023 hat der Verwaltungsausschuss den Planvorentwurf anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 mit dem
Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und einer Bürgerversammlung in der Gemeinschaftshalle in Stirpe
durchgeführt wurde, wurde das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
durchgeführt. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der
Verwaltungsausschuss am 06. Dezember 2023 gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit
Schreiben vom 08. Dezember 2023 um Stellungnahme bis zum 22. Januar 2024
gebeten. Die Entwurfsplanung für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans lag
zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 15. Dezember 2023
bis einschließlich 22. Januar 2024 neben der Einsichtnahme auf der Homepage der
Gemeinde Bohmte und dem zentralen Internetportal des Landes Niedersachsen
öffentlich für jedermann aus. Es sind zwei private Stellungnahmen eingegangen.
Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich gewertet, gewürdigt
und abgewogen.
Vor Beschlussfassung ist
grundsätzlich zu allen wichtigen Fragen gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG
rechtzeitig der Ortsrat anzuhören. Der Mitwirkungspflicht des Ortsrates
Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird in der Sitzung am 27.02.2024 entsprochen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine
Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Abwägung sowie die Planzeichnung mit
Begründung, Umweltbericht und alle weiteren Anlagen werden der Vorlage zeitnah
beigefügt. Auf diese Unterlagen wird an dieser Stelle verwiesen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche
ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.
Anschließend stellt
der Rat die 33. Änderung des Flächennutzungsplans fest.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |