Herr Gemeindebrandmeister Niermann hat in der Sitzung des Ausschusses für
Feuerschutz und Ordnung am 5.11.2021 berichtet, dass für die Kreisfeuerwehr
Osnabrück ein Fahrzeugkonzept 2040 erstellt worden sei. Zur Optimierung des
Fahrzeugsparks wurden hierfür aufgrund von Veränderungen im Einsatzgeschehen
und diverser Vorschriften Überlegungen angestellt, welche Fahrzeuge künftig
benötigt werden. Das Fahrzeugkonzept sieht vor, dass vier Wechselladerfahrzeuge
für den Landkreis Osnabrück angeschafft werden. Die vier Wechselladerfahrzeuge
einschließlich diverser Abrollbehälter sollen strategisch günstig im gesamten
Kreisgebiet stationiert werden. Zur Standortfrage der Wechselladerfahrzeuge
wurde eine Interessenbekundung durch die Kreisfeuerwehr Osnabrück durchgeführt.
Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte wurde Interesse für die Standorte
Feuerwehrhaus Herringhausen und Ortsfeuerwehr Hunteburg gemeldet. Inzwischen
wurde durch den Landkreis Osnabrück und der Kreisfeuerwehr Osnabrück die
Bewertungsmatrix für die Interessenbekundungen ausgewertet. Als Standort kamen
neben dem Feuerwehrhaus Herringhausen das Feuerwehrhaus Hitzhausen als Standort
für ein Wechselladerfahrzeug einschließlich eines weiteren Abrollbehälters
(z.B. Besprechungscontainer, wasserführende Komponente) in Betracht. Über die Stationierung soll zwischen dem
Landkreis Osnabrück und der jeweiligen Kommune eine entsprechende Vereinbarung
geschlossen werden, die Punkte wie Unterstellungskosten, Unterhaltungskosten
regelt. Für
Unterstellungskosten wird eine Miete nach den Regeln des Bundes für die
Unterbringung von KatS-Fahrzeugen erfolgen. Der aktuelle Mietzins beträgt
5,20€/Monat. Bei der vom Bund angenommenen Maximalgröße von 34 m² ergibt dies
für einen Stellplatz einen Jahresmietzins von 2.121,60 Euro pro
Wechselladerfahrzeug. Entsprechendes gilt auch für die Unterbringung weiterer
Abrollbehälter.
Am 25. Januar 2024 hat der Landkreis Osnabrück zusammen mit der
Kreisfeuerwehr Osnabrück beschlossen, ein Wechselladerfahrzeuge mit erstmal
einer wasserführenden Komponente (10.000 l) in der Gemeinde Bohmte,
Feuerwehrhaus Herringhausen zu stationieren.
Die Gemeinde Bohmte wird in der zweiten Ausschreibungsphase ab dem Jahr 2025 berücksichtigt werden. Mit der Auslieferung des Fahrzeugs wäre somit ab dem Jahr 2027/2028 zu rechnen.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |