Betreff
Kindertagesstätten: neue Satzung für die Erhebung eines Kostenbeitrags
Vorlage
BV/028/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Ratsgruppe Die Grünen Die Linke vom 13.08.2022 und gemäß Beschluss des Verwaltungsschusses der Gemeinde Bohmte vom 07.12.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Beitragssatzung für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte zu entwickeln.

Der Vorlage ist eine neue „Satzung der Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte“ angefügt.

Die neue Satzung wurde von der Verwaltung komplett neu aufgestellt.

Folgende wesentliche Änderungen wurden eingearbeitet:

 

-       Der Ausschluss von Kindern aus der Betreuung der Kindertagesstätten wurde ersatzlos gestrichen. Die Kindertagesstätten können entsprechende Regelungen auch in Betreuungsverträgen aufnehmen. Weiterhin können rückständige Beiträge öffentlich-rechtlich beigetrieben werden.

 

-       Der Kostenbeitrag wird generell nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Betreuung berechnet. Per Satzung vorgegeben wird der Kostenbeitrag für eine Stunde. Für den entsprechenden Stundensatz ist das steuerpflichtige Einkommen des Vorvorjahres maßgebend. Die genannte Regelung wird ebenfalls bei der Festsetzung der Kostenbeiträge für die Kindertagespflege angewandt, die der Landkreis in der entsprechenden Satzung erlassen hat. Hier würde man für beide Förderungsmöglichkeiten einheitliche Grundlagen und Verfahren schaffen.

 

 

-       Der Kostenbeitrag wird innerhalb von 6 Einkommensstufen festgelegt. Eine Abstufung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist gem. §22 NKiTaG erforderlich.

 

-       Für Pflegekinder gilt die 1. Einkommensstufe.

 

-       Die Beitragsfreiheit gem. § 22 NKiTaG wurde in § 6 der Satzung berücksichtigt.

 

-       Die Geschwisterermäßigung wurde umgestellt. In der neuen Satzung erhält das 2. Kind eine Ermäßigung von 50 %, wenn für das 1. Kind ebenfalls ein Kostenbeitrag auch in der Tagespflege gezahlt wird. Ab dem 3. Kind entfallen die Betreuungskosten komplett, wenn für alle 3 Kinder ein Kostenbeitrag für eine Kindertageseinrichtung oder für die Tagespflege gezahlt werden muss. Ein Kostenbeitrag nur für die 9. Betreuungsstunde ist kein Kostenbeitrag im Sinne dieser Regelung. Eingeschulte Kinder werden ebenfalls hier nicht berücksichtigt.

 

-       Eine jährliche Steigerung des Kostenbeitrags um 3% soll ab dem 01.08.2026 erfolgen.

 

In den anliegenden Darstellungen werden die neuen Beträge und die alten Beträge dargestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die neue Satzung zum 01.08.2024 umzusetzen, um zum neuen Kindergartenjahr die neue Regelung anzuwenden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei einer Umstellung während des Kindergartenjahres würde entfallen.

 

 

 

 


Anlagen:

Auswertungen

neue Satzung

aktuelle Satzung

Tabelle neue und alte Beiträge

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde beschließt:

 

1.    Die Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte tritt 01.08.2024 außer Kraft.

 

2.    Die Satzung, „Satzung der Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte“ tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

36510

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt