Betreff
Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte: Abänderung
Vorlage
BV/027/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2019 ist die erste Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte in Kraft. Die Förderrichtlinie beinhaltet direkte sowie indirekte Förderungen von Vereinen und Gruppierungen, die für die Gemeinde Bohmte aktiv sind.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die jährliche Förderung von Kinder- und Jugendlichen in den Vereinen (U-18-Förderung) i. H. v. 15 € pro pro Kind und Jugendlicher im Jahr. Die Beantragung der Förderung muss lt. Richtlinie bis zum 31.08. des Vorjahres erfolgen, um die Planung der Haushaltsmittel entsprechend auszurichten.

 

Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Bohmte wurde der Vorschlag erarbeitet, die Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte auf 10 € pro U18-Jährigen festzusetzen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Punkt II.1.a) 1. Absatz wie folgt abzuändern:

 

II.1.a) Zuschüsse für die Jugendarbeit

„Die örtlichen Vereine erhalten für die Jugendarbeit auf Antrag für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Bohmte einen Pauschalzuschuss i. H. v. 10,00 € jährlich. Nicht in der Gemeinde Bohmte wohnende jugendliche Mitglieder werden bis zu 10 % der gesamten Zahl der Mitglieder unter 18 Jahren berücksichtigt.“

 

 

 


Anlagen:

derzeitige Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Förderrichtlinie Vereine entsprechend der Vorlage rückwirkend zum 01.01.2024 unter II 1.a) Zuschüsse für die Jugendarbeit wie folgt abzuändern:

 

„Die örtlichen Vereine erhalten für die Jugendarbeit auf Antrag für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Bohmte einen Pauschalzuschuss i. H. v. 10,00 € jährlich. Nicht in der Gemeinde Bohmte wohnende jugendliche Mitglieder werden bis zu 10 % der gesamten Zahl der Mitglieder unter 18 Jahren berücksichtigt.“

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

36250

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt