Betreff
Antrag Eltern und Elternrat Kindertagesstätte Wirbelwind auf Ausbau der Gemeindestraße
Vorlage
BV/020/2024
Art
Beschlussvorlage

Vom Elternrat sowie den Eltern der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ ist eine Unterschriftenliste eingegangen mit der ein Ausbau der Gemeindestraße Im Wiehagen beantragt wird. Der Ausbau soll dabei einen Fuß- und Radweg berücksichtigen. Die Unterschriftenliste mit dem Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Von Anliegern der Straße Im Wiehagen wurde bereits vor Jahren der Wunsch geäußert, das Verkehrsaufkommen in der Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Radwegekonzeptes für die Gemeinde Bohmte ist der Vorschlag eingegangen, den Bereich Hinterfelde, Im Wiehagen, Hauweg mit Anschluss an den Radweg Wehrendorfer Straße als Fahrradstraße aufzunehmen.

 

Zudem erfolgt über die Straße Im Wiehagen auch die Zufahrt zu angrenzenden landwirtschaftliche Flächen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll für die Ortschaft Bohmte die verkehrliche Gesamtsituation einmal aufzunehmen, um daraus ein Verkehrskonzept zu entwickeln. In dem Konzept sollten auch bisher erarbeitete Ergebnisse wie aus dem Radwegekonzept einfließen. Im Anschluss sind daraus gezielt Maßnahmen abzuleiten und für eine Umsetzung zu priorisieren.

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss fasst entsprechend seiner Beratung einen Beschluss. Bauliche Maßnahmen nur mit Beteiligung der Anlieger durchzuführen. Die Eingabe der Elternschaft muss im Kontext eines Verkehrskonzeptes für den dargestellten Bereich erneut betrachtet werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt