Die Verordnung über
die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde
Bohmte läuft mit Datum vom 30.6.2024 ab.
Der Niedersächsische Landtag hat am 21.6.2023 dem Erlass einer
landesweiten Katzenkastrationsverordnung durch die Landesregierung zugestimmt.
Die Landesverordnung befindet sich derzeit in der Erarbeitung und ist noch
nicht in Kraft getreten. Um das Katzenelend einzudämmen, wurde Paragraph 13b
zum Schutz freilebender Katzen in das Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser ermächtigt
die Landesregierungen per Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf
der in dem jeweiligen Gebiet gehaltenen, fortpflanzungsfähigen Katzen zu
verbieten oder zu beschränken sowie deren Kennzeichnung und Registrierung
vorzuschreiben.
Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte gab es
verschiedene Hinweise auf freilebende, unkastrierte Katzen. Die Katzenhalter
konnten ermittelt und auf die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
hingewiesen und kontrolliert werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die
Sensibilisierung der Tierhalter zu diesem Thema, u.a. durch den gemeindlichen
Flyer mehr Katzen als in der Vergangenheit kastriert wurden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die gemeindliche
Katzenkastrationsverordnung bis zum Erlass der Nds. Katzenkastrationsverordnung
zu verlängern (siehe Anlage).
1. Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von
Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte
Der Gemeinderat
beschließt den Erlass der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte
wie in der Anlage dargestellt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |