Die Gesellschafterversammlung hat die Geschäftsleitung
in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 14. Juni 2023 mit der
Ausarbeitung eines neuen Entwurfs des Gesellschaftsvertrags beauftragt, da sich
zwischenzeitlich formaler und inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben hat,
welcher den Gesellschaftervertrag und den Betrauungsakt betrifft.
Anpassung
des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag der oleg wurde mit Einführung
des Geschäftsbereichs oleg-Flächenmanagement zuletzt am 9. Juni 2015 angepasst.
In der Zwischenzeit hat sich formaler und inhaltlicher Anpassungsbedarf
ergeben. Die Geschäftsleitung empfiehlt daher eine Anpassung des
Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschafterversammlung der oleg hat in der
letzten Sitzung am 9.11.2023 beschlossen, den Entwurf zur Änderung des
Gesellschaftsvertrags gemäß dem anliegenden Entwurf vorzusehen und den Entwurf
den jeweiligen Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Formaler
Anpassungsbedarf:
-
Anpassung der Darstellung der
Gesellschafter und Gesellschaftsanteile nach dem Austritt der Samtgemeinde
Bersenbrück.
-
Die digitale Bereitstellung der
Einladungen und der digitale Versand der Vorlagen sowie der Niederschriften für
Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen werden vorgesehen.
-
In Ausnahmefällen und Krisensituationen
können mit Zustimmung der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung digitale
Sitzungen, hybride Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz für
Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen zugelassen werden.
Inhaltlicher
Anpassungsbedarf:
-
Für die Sparkassen ist nicht mehr
automatisch der/die jeweilige Vorstandsvorsitzende Mitglied des Aufsichtsrats.
Die Sparkassen entsenden jeweils eine Vertretung des Vorstandes. Das
Vorstandsmitglied kann sich durch einen Stellvertreter oder eine
Stellvertreterin vertreten lassen.
-
Die Regelungen des § 15 des
Gesellschaftsvertrages zur Verlustabdeckung werden an die seit 2022
praktizierte Praxis angepasst. Das bedeutet:
·
Der Jahresfehlbetrag für den
Geschäftsbereich oleg-Projekte wird in die zwei Sparten „Personalaufwendungen“
und „sonstige Aufwendungen“ aufgegliedert. Für die Personalaufwendungen gilt,
dass diese aus Einnahmen der direkten Projekttätigkeit gedeckt werden
(Verwaltungskostenpauschalen). Darüberhinausgehende Personalaufwendungen trägt
der Gesellschafter Landkreis Osnabrück.
·
Der Jahresfehlbetrag des Bereichs
„sonstige Aufwendungen“ wird unverändert zu 22 % von der Gruppe der Sparkassen
und der Rest jeweils hälftig vom Landkreis Osnabrück und der Gruppe der Städte,
Samtgemeinden und Gemeinden übernommen.
·
Die Höhe der Verlustabdeckung ist seit der
Gründung der oleg im Jahr 1994 bis auf Kleinstbeträge bei der Euroumstellung
nicht an Preissteigerungen angepasst worden. Alleine die Inflationsrate
zwischen 1994 und 2023 beträgt 62,08 %. Um eine Handlungsfähigkeit dauerhaft zu
sichern, wird eine Anhebung der maximalen Verlustabdeckung um 30 %
vorgesehen.
Im
Bereich oleg-Flächenmanagement wird kein Maximalbetrag für die Verlustabdeckung
festgeschrieben. Die Verlustübernahme erfolgt in Höhe des Ansatzes im
Wirtschaftsplan sofern der Landkreis Osnabrück dem Wirtschaftsplan zugestimmt
hat.
Eine Aufstellung der maximalen Verlustabdeckung je
Gesellschafter ist als Anlage angefügt. Für die Gemeinde Bohmte bedeutet dies
eine Erhöhung der bisherigen maximalen Verlustabdeckung von 2.361,96 € um
841,78 € auf 3.203,74 €.
Eine beihilferechtliche Prüfung ist erfolgt.
Entsprechend der Änderungen des Gesellschaftsvertrags der oleg wird eine
Fortschreibung und Anpassung des Betrauungsaktes aus 2015 empfohlen.
Als Anlagen sind die Synopse des
Gesellschaftsvertrages sowie die Aufstellung zur maximalen Verlustabdeckung je
Gesellschafter im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftervertrages der oleg
beigefügt.
Anpassung
des Betrauungsakts
Der bestehende Gesellschaftsvertrag der oleg (Urkunde
Nr. 583/2015 des Notars Dr. Busse vom 09.06.2015) und der bestehende
Betrauungsakt des Landkreises Osnabrück beruhen auf dem Beschluss des
Kreistages des Landkreises Osnabrück vom 8. Dezember 2014. Dadurch wurden die
Tätigkeiten der oleg in die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte"
und "oleg-Flächenmanagement" aufgeteilt. Der Bereich
"oleg-Flächenmanagement" stellte damals ein neues Geschäftsfeld dar,
welches eine strategische Sicherung von landwirtschaftlichen Tausch- und
Ausgleichsflächen als Voraussetzung für den Erfolg von
Gewerbeflächenentwicklungsprojekten sichern sollte.
Vorausgegangen waren eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine
beihilferechtliche Prüfung durch Dr. Christoph Jahn von der Kanzlei BRANDI
Rechtsanwälte aus Paderborn, auf deren Grundlage der bestehende Betrauungsakt
erlassen wurde.
Die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte"
und "oleg-Flächenmanagement" sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
durch die oleg verfolgt worden. Sie sollen auch in Zukunft weiterentwickelt und
durch die Gesellschafter finanziert werden, soweit das erforderlich ist zur
Abdeckung von Fehlbeträgen. Bereits für das Geschäftsjahr 2022 und seitdem ist
eine gegenüber dem bestehenden Gesellschaftsvertrag (dort § 15 Abs. 2 und 3)
geänderte Regelung zur Aufteilung der Finanzierungslast unter den
Gesellschaftern zum Tragen gekommen. Der Gesellschaftsvertrag soll nun geändert
werden, um diese geänderte Aufteilung entsprechend zu regeln. Daran ist auch
der Betrauungsakt anzupassen. Die
geänderten Festsetzungen betreffen den Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 3 und 4.
Die Fortschreibung des Betrauungsakts soll entsprechend nach der notariellen
Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg erfolgen.
Des Weiteren ist der Betrauungsakt im Hinblick darauf
zu ergänzen, dass der Landkreis Osnabrück Darlehen durch Kommunalbürgschaften
besichert, die Kreditinstitute zur Finanzierung der Geschäftsbereiche
"oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" gewähren. Die
ergänzten Festsetzungen sind in dem Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 1 und 6 des
Betrauungsakts aufgenommen worden. Die dabei zu beachtenden beihilferechtlichen
Rechtsakte sind dort aufgeführt.
Als Anlage liegt der geänderte Betrauungsakt in seiner
Entwurfsfassung sowie als Synopse zum bestehenden Betrauungsakt bei.
Weiteres
Verfahren
Nach der Beschlussfassung durch alle Gesellschafter
wird die Geschäftsführung die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
organisieren. Die Gesellschafter stellen den Betrauungsakt nach
Beschlussfassung und notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags neu aus.
Der Betrauungsakt bedarf keiner notariellen Beurkundung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:
1. Die Gemeinde Bohmte stimmt der Neufassung des § 15 des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft zur Verlustabdeckung zu.
2. Die Gemeinde Bohmte stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH, wie in der Begründung zu dieser Vorlage dargelegt, zu.
3. Die Gemeinde Bohmte beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Begründung dargelegt.
4. Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrauungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 16. Juli 2015 (Beschlusses des Rates der Gemeinde Bohmte zum Betrauungsakt aus 2015) ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.
5. Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.
6. Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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max. 3.203,74 € / Jahr |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: max. 3.203,74 € |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |