Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte erhebt derzeit Vergnügungssteuer auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung.
Seit dem Jahr 2019 erfolgt eine Spielgerätebesteuerung anhand des Einspielergebnisses. Der derzeit festgelegte Prozentsatz liegt lt. § 6 der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung bei 20 %.
Auf Grundlage der Beratungen in der Haushaltsklausur am 10./11.11.2023 zum Haushalt 2024 wird eine Erhöhung des Satzes auf 25% angestrebt.
Die 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung wird der Vorlage voraussichtlich am Montag, 27.11.2023 beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2024 mit der Änderung der Spielgerätebesteuerung anhand des Einspielergebnisses von 20 auf 25%.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |