Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In derselben Sitzung wurde der Planvorentwurf anerkannt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 28. September 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 03. November 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gut besuchten Bürgerversammlung am 06. November 2023 über die Planungsabsichten informiert. Einwendungen wurden in der Versammlung nicht formuliert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gewertet, gewürdigt und abgewogen. Die Abwägung und die Entwurfsunterlagen sind bzw. werden der Vorlage rechtzeitig zur Sitzung beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt