Sachverhalt:
Die 4 Turnhallen in der Gemeinde Bohmte sind
in Eigentum der Gemeinde Bohmte.
Regelungen für die Nutzung der Turnhallen
sind in der Satzung über die Ordnung der Benutzung von Turnhallen in der
Gemeinde Bohmte festgelegt.
Mit Schreiben vom 22.09.2023 beantragt der
TV01 Bohmte für die Handballabteilung die Nutzung von Haftmitteln in der
Turnhalle in der Jahnstraße.
In der Begründung für den Antrag wird
erläutert, dass bei einem doch realistischen Aufstieg einer Mannschaft von der
Landesliga lt. den Durchführungsbestimmungen des Handballverbands
Niedersachsen-Bremen die Nutzung von Haftmitteln bei Punktspielen verpflichtend
sind.
Gem. § 7 Abs. 21 der jetzigen Ordnung für
die Benutzung von Turnhallen der Gemeinde Bohmte. ist die Nutzung von Haftmittel
in der Turnhalle untersagt.
§ 7 Abs. 21: Das Einreiben von Schuhsohlen oder
Händen mit Haftpaste (Handball-Harz, Baumharz) ist untersagt.
Um die Nutzung grundsätzlich zuzulassen, ist
eine Abänderung der Satzung erforderlich.
Die Nutzung von Haftmitteln in den
Turnhallen ist leider nicht unumstritten. Lt. Aussage von anderen Kommunen, die
die Nutzung von Haftmitteln bereits zulassen, sind folgende Aspekte zu
bedenken:
·
sehr
hohe Kosten für Reinigungsmittel zusätzlich ca. 2.000 € pro Jahr
·
Eine
spezielle Reinigungsmaschine ist notwendig, um eine angemessene Reinigung
sicherzustellen. Die Anschaffungskosten betragen ca. 10.000 € und hinzu kämen
ebenfalls hohe Wartungs- und Instandhaltungskosten.
·
sehr
hoher zusätzlicher zeitlicher Aufwand für die Reinigung (ca 3 – 5 Stunden pro
Reinigung)
·
Durch
den Einsatz eines entsprechenden Reinigungsmittels wird der Fußboden, die
Wände, die Türen angegriffen. (Beispiel: neue Versiegelung Hallenboden Kosten ca. 30 – 40.000 €)
·
Weiterhin
wurde angemerkt, dass sich manche Rückstände nur mit einem Bremsenreiniger
entfernen lassen.
·
Bei den
lasierten Holztoren zu den Geräteräumen, ist es notwendig, dass die Tore mit
einer Schutzfolie abgedeckt werden, um Schäden an den Toren zu vermeiden.
Alle Turnhallen der Gemeinde Bohmte sind
Schulsportstätten und stehen daher täglich von Mo- Fr. den Schulen für den
Sportunterricht zur Verfügung. Es muss daher gewährleistet sein, dass bei der
Nutzung von Haftmitteln sämtliche Rückstände beseitigt werden, um Verletzungen
und auch Sachbeschädigungen (Haftmittel in der Kleidung) zu vermeiden. Die
Gemeinde Bohmte als Träger der Turnhalle muss die sogenannte
Verkehrssicherungspflicht für den Schulsport wie auch für die anderen Nutzer
der Turnhalle garantieren.
Lt. dem Antrag den TV01 Bohmte ist die
Handballabteilung bereit, die entsprechende Reinigung nach der Nutzung von
Haftmitteln zu übernehmen. Eine entsprechende Reinigungsmaschine sei jedoch
notwendig.
Der Aufstieg einer Handballmannschaft in die
Regionalliga ist eine große sportliche Leistung und trägt somit zu einem
Imagegewinn der Gemeinde bei. Die Förderung des Sports ist seit jeher ein
Anliegen der Gemeinde. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Satzung
abzuändern, um die Haftmittelnutzung nur bei einer Notwendigkeit nach den
geltenden Auflagen für die Handballligen zuzulassen. Somit kann die Nutzung der
Turnhallle in der Jahnstraße auch bei einem Aufstieg in die Verbandsliga
erfolgen.
Das Angebot des Vereins, die Turnhalle nach
der Nutzung von Haftmitteln anschließend zu reinigen, sollte die Gemeinde
Bohmte annehmen. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, für die Durchführung der
Reinigung eine entsprechende Anweisung zu entwerfen.
Die zusätzlichen Kosten sind im Haushalt der
Gemeinde Bohmte bereit zu stellen. Um die Anschaffungskosten für die
Reinigungsmaschine zu minimieren, sollte der Verein beteiligt werden und
vielleicht zusätzliche Spendengelder akquirieren.
Folgende Regelung sollte somit im § 7 Abs.
21 verfasst werden:
„Grundsätzlich ist die Nutzung von Haftmitteln (Harz) in der
Turnhalle nicht erlaubt. Die Nutzung von Haftmitteln in der Turnhalle in der
Jahnstraße in Bohmte sind für Handballmannschaften nur erlaubt, wenn die
Nutzung von Haftmitteln für die Teilnahme in einer Liga Voraussetzung ist.“
Gem. § 6 Abs. 4 werden die Hausmeister für
Mehrreinigung und Bereitschaft zusätzlich von den Nutzern der Turnhalle
vergütet.
„§ 6 Abs. 4 Hausmeistervergütung“
Als Bereitschaftsentgelt und für ihre
Bereitschaft und bei Mehrreinigung sind von jedem Benutzer einer Turnhalle für
jede angefangene Stunde direkt an den Hausmeister zu zahlen:
a)
soweit in Ausnahmefällen eine Turnhalle
montags bis freitags nach 22.00 Uhr benutzt wird 5,20 Euro
b)
samstags (soweit nicht Lehrsport der Schulen)
und sonntags 2,60 Euro
höchstens
für einen Tag 18,00 Euro.“
Diese Regelung muss aus rechtlichen Gründen
entfallen. Eine entsprechende Bereitschaft oder eine Mehrreinigung ist
Arbeitszeit. Der Personalaufwand soll somit den Nutzern in den entsprechenden
Fällen in Rechnung gestellt werden.
Die Regelung soll somit wie folgt abgeändert
werden:
§ 6 Abs. 4
Hausmeistervergütung
Als Bereitschaftsentgelt für ihre Bereitschaft und bei Mehrreinigung
wird für jeden Benutzer einer Turnhalle der entsprechende Personalaufwand von
der Gemeinde Bohmte in Rechnung gestellt.
a) soweit in Ausnahmefällen eine Turnhalle montags bis freitags nach
22.00 Uhr benutzt
b)
samstags (soweit nicht Lehrsport der Schulen)
und sonntags
Anlagen:
-
aktuelle
geltende Satzung: Ordnung für die Benutzung der Turnhallen der Gemeinde
Bohmte
-
abgeänderte Satzung zum 15.01.2024
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die in der Vorlage dargestellten Änderungen in der Satzung „Ordnung für die Benutzung von Turnhallen der Gemeinde Bohmte“ vorzunehmen. Die abgeänderte Satzung soll zum 15.01.2024 in Kraft treten. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 einzuplanen. Weiterhin ist für die Anschaffung einer entsprechenden Reinigungsmaschine eine Investition in den Haushalt 2024 einzuplanen. Eine Kostenbeteiligung des Vereins soll von der Verwaltung geprüft werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
42410 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: Reinigungsmittel etc. |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |