Betreff
Abänderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/298/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 31.03.2022 ist die derzeit gültige 7. Änderung der Satzung über die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum 01.05.2022 in Kraft getreten.

 

 

Die Satzung soll wie folgt abgeändert werden:

 

a)

Die derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Gebühren für die Abrechnung von Kursen für Erwachsene.

 

Der Nachfrage an Erwachsenenkursen wie z. B. Wassergymnastik oder auch Aquajogging ist generell nach wie vor sehr groß. Die Übungen im Wasser wirken sich sehr positiv auf die Gelenke und den gesamten menschlichen Organismus aus. 

Das Bäderteam möchte ebenfalls derartige Kurse anbieten.

Das Angebot des Bades soll jedoch nicht in Konkurrenz mit den Vereinen stehen.

 

Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt abzuändern und zu ergänzen:

 

Kurse: 

b)      Erwachsene

-       für 10 Einheiten von 45 Minuten: 40,00 € 

 

In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet

 

b)

Um den Nutzern des Bades und anderen Gästen ein weiteres attraktives Angebot zu unterbreiten, ist die Idee entstanden, auch ein sogenanntes Schwimmcoaching anzubieten. Ziel des Coachings ist es, die eigene Schwimmtechnik z. B. zu verbessern oder noch weitere Schwimmarten hinzuzulernen. Eine gute Schwimmtechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gesundes und effektives schwimmen. Aber auch das Erlernen einer weiteren Schwimmart kann den Spaß an der Bewegung im Wasser fördern. Das Selbsttraining wird dadurch entweder flexibler oder optimierter. Gerade die Bohmter Bäder zeichnen sich durch ein Publikum aus, dass den Schwimmbadbesuch als Möglichkeit nutzt, die eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu verbessern und zu halten.

 

Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt zu ergänzen:

 

Schwimmcoaching

a)       bis zu 4 Personen eine Einheit von 45 Minuten: 35,00 €

 

In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet.

 

Das Coaching kann individuell bzgl. der Anzahl gebucht werden. Ein Coaching ist bis zu einer Anzahl von Personen begrenzt, um einen gewissen Erfolg zu gewährleisten.

 

Gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte vom 31.03.2022 wurde in die genannte Gebührensatzung eingearbeitet, dass Kinder bis einschließlich 16 Jahren im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt genießen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die entsprechenden Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die Erhebung der Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum 01.05.2022 abzuändern. Die Änderung soll zunächst befristet gelten bis zum Abschluss der Freibadsanierungsmaßnahme.“

 

Aufgrund der anstehenden Sanierung des Freibades und der aktuellen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Freibadsaison im nächsten Jahr nicht stattfinden kann. Im Jahr 2024 wird daher das Hallenbad das ganze Jahr über geöffnet sein.

Da die Beträge in der aktuellen Satzung aufgrund des freien Eintritts im Freibad von Kindern und Jugendlichen bis eischließlich 16 Jahren angepasst wurden, sollten die entsprechenden Abänderungen in der Gebührensatzung wieder aufgehoben werden.

Der § 1 der aktuellen Satzung ist wie folgt geregelt:

 

§ 1 Für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte im Rahmen der Benutzungsordnung vom 08. Dezember 2003 in der jeweils geltenden Fassung werden folgende Gebühren erhoben:

 

 Tageskarte

a) Erwachsene 3,50 €

b) Kinder und Jugendliche 1,50 €

c) Familien 7,00 €

Wertkarte

10er-Wertkarte

a) Erwachsene 30,00 €

b) Kinder und Jugendliche 10,00 €

20er-Wertkarte

a) Erwachsene 55,00 €

b) Kinder und Jugendliche 20,00 €

Jahreskarte

a) Erwachsene 140,00 €

b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren 30,00 €

c) Jugendliche ab 17 Jahren 50 €

c) Familie 220,00 €

d) Familie/Alleinerziehende 170,00 €

Saisonkarte Freibad

a) Erwachsene 70,00 €

b) Jugendliche ab 17 Jahren 30,00 €

c) Familie 130,00 €

d) Familie/Alleinerziehende 95,00 €

Gruppen (ab 15 Personen) je Person

a) Erwachsene 2,50 €

b) Kinder und Jugendliche 1,00 €

Schwimmkurse

a) Kinder 60,00 €

 

Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr haben im Hallen- und Freibad freien Eintritt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt.

 

 

Die Regelungen in rot und in kursiv wurden aufgrund der letzten Änderung in die Satzung mit aufgenommen.

 

Folgende Änderungen sollten somit aufgrund der fehlenden Freibadsaison und bzgl. einer klaren Regelung in die Satzung eingearbeitet werden.:

 

1. Jahreskarte

b) Kinder- und Jugendliche:                                                                        50,00 €

c) Jugendliche ab 17 Jahren        50,00 € (Regelung 1c streichen)

c) Familie mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren              220,00 € 

d) Familie/Alleinerziehende

 mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 Jahren                    170,00 €

 

 

 

2. Saisonkarte Freibad

b) Kinder und Jugendliche 30,00 €

 

3. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt (regelung streichen).

 

4. Schwimmkurse Das Wort Schwimmkurse wird durch das Wort Kurse ersetzt, um den Begriff allgemeiner auszudrücken.

 

Die Beträge entsprechen der vorherigen Regelung

 

c)

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, zukünftig auch Inhaber der Ehrenamtskarte freien Eintritt in die Bäder der Gemeinde Bohmte zu gewähren. Inhaber einer Ehrenamtskarte leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft durch ihr ehrenamtliches Engagement.

Daher wird folgende Regelung vorgeschlagen:

Alle Inhaber und Inhaberinnen einer gültigen Ehrenamtskarte erhalten während der Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte freien Eintritt in die Bäder der Gemeinde Bohmte.

Diese Regelung würde dann auch auf dem Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen abrufbar sein. Somit könnte das Bad auch überregional bekannter werden. Inhaberinnen einer Juleica-Card und eines Übungsleiterausweises erhalten lt. Satzung eine Ermäßigung i. H. v. 50 %.

 

d)

Für Kurse im Bereich der Bäder ist angedacht, eine entsprechende Gebühr zu erheben.

Pro Kursteilnehmer über die Dauer eines Kurses soll eine Gebühr i. H. v. 12,00 € erhoben werden, um die Bereitstellung des Bades abzugelten.

Weiterhin soll für die Bereitstellung des Bades für den Schulunterricht ebenfalls eine Gebühr erhoben werden. Die Gebühr muss zusätzlich zum Eintritt gezahlt werden.

 

Es soll daher folgende Regelung in die Satzung aufgenommen werden:

 

Bereitstellungsgebühr Bäder:

Kurse:

-       12 € pro Kurs und Kursteilnehmer

Schulen:

-       17 € pro Bahn und Stunde

-       35 € kleines Becken pro Stunde

 

 

 

 


Anlagen:

aktuelle Satzung

Satzung zum 15.01.2024

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte wie in der Vorlage dargestellt zum 15.01.2024 abzuändern.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

42410

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt