Betreff
Konverterstation, Sachstand durch Firma Amprion
Vorlage
IV/294/2023
Art
Informationsvorlage

Gegenwärtig läuft das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Entwicklung des Landkorridors des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin1 (ehemals LanWin1) und BalWin2 (ehemals LanWin3) der Amprion Offshore GmbH, welches durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren zur Netzanbindung ist auch die Errichtung einer Konverterstation im Umfeld des Netzverteilpunktes Wehrendorf vorgesehen.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat zum ROV in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Abgabe einer Stellungnahme beschlossen, die folgende Forderungen enthalten hat:

 

1.       Die Möglichkeit des Standorts einer Konverterstation am Umspannwerk Wehrendorf soll eine erneute und fundierte Prüfung erfahren.

 

2.       Über allem steht die Forderung, dass für eine derart großflächige Konverterstation eine standortunabhängige Prüfung erfolgen muss, die für alle Beteiligten verträglich und bei der Errichtung als auch in Betrieb am wenigsten belastend ist. Pro und Contra sind dabei kritisch zu prüfen und zu hinterfragen.

 

3.       Unabdingbar sind alle Belastungen und Betroffenheiten mit Blick auf Lärm und andere Emissionen für Mensch und Tier in jedem Fall so gering wie möglich zu halten.

 

4.       Bei einer etwaigen Umsetzung sind die Leitungswege kurz zu halten und bereits bestehende Trassen sind bei der Trassenführung zwingend zu berücksichtigen. Hier sollen dringend Synergieeffekte genutzt werden.

 

5.       Eine Einfriedung (Grüngürtel) soll naturnah erfolgen und sich bestmöglich in das Landschaftsbild einfügen. CEF-Maßnahmen und andere Vorgaben seitens des Naturschutzes sind dabei unbedingt zu beachten.

 

6.       Die Infrastruktur der Gemeinde Bohmte ist schonend zu behandeln, mögliche Schäden an Straßen, Wegen und Brücken sind unverzüglich sachgerecht seitens der Verursacher zu beheben.

 

7.       Die abgehende Wärme einer möglichen Konverterstation auf dem Gebiet der Gemeinde Bohmte ist wirtschaftlich zu nutzen. Hier müssen Gespräche zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, womöglich auch auf Landes- und Bundesebene, geführt werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität wird ein Vertreter von Amprion über den aktuellen Sachstand der Planung berichten und soll dabei auch auf die o. g. Forderungen des Gemeinderates eingehen.

 

 

 


Anlagen:

 

 


 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt