Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ hat mit Datum vom 11.09.2023 einen Antrag zum Thema Schottergärten und Kiesbeeten gestellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.
Zu Punkt 1:
Von Seiten der Verwaltung könnte eine öffentliche Bekanntmachung verfasst werden, die die EigentümerInnen und Besitzer von Schottergärten und Kiesbeeten höflich darauf hinweist, dass diese in der Regel nicht der Nieders. Bauordnung entsprechen und evtl. bei Neuanlegung oder zur kommenden Gartensaison andere Gestaltungsformen zu planen bzw. zu überlegen.
Die Punkte 2 und 3 sollten im Fachausschuss diskutiert werden.
Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Osnabrück. Personell sind diese Aufgaben von der Gemeinde Bohmte darüber hinaus absolut nicht leistbar.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
anhand der Vorberatungen im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |