Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ hat mit Datum vom 24.09.2023 (per Mail am 01.11.2023, Posteingang bei der Gemeinde am 02.11.2023) einen Antrag auf regelmäßige Erweiterungen aller Bushaltestellen mit Photovoltaik-Beleuchtungselementen gestellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.
Bei der Ausstattung von Bushaltestellen handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Eine gesetzliche Pflicht zur Ausleuchtung von Haltestellen gibt es nicht. Die desolate Haushaltslage der Gemeinde Bohmte lässt die Ausstattung aller Haltestellen mit Beleuchtungselementen nicht zu. Dennoch wird die Situation, besonders in den Wintermonaten, ebenfalls als unbefriedigend gesehen.
Verwaltungsseitig wird aufgrund der kurzen Vorlaufzeit vorgeschlagen, zunächst eine Solarleuchte anzuschaffen und an einem geeigneten Standort aufzustellen. Diese soll mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet und darüber hinaus frostsicher, standfest und ergiebig sein.
Die im Antrag aufgezeigte Solarleuchte kostet ca. 1.550 € ohne Lieferung und Montage (siehe Internet, Hersteller: Geotechnik, ModellNr. LT-SOL-Z41). Insgesamt sollten mit Lieferung und Aufbau ca. 2.000 € veranschlagt werden.
Sofern sich dieses Projekt als positiv herausstellt, könnten Standorte anhand einer verwaltungsseitig aufzustellenden Prioritätenliste ermittelt und weitere Solarleuchten mit Blick auf den Gemeindehaushalt errichtet werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt anhand der Vorberatungen im
Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss über den Antrag der Ratsgruppe
„Gemeinsam für Bohmte“ zur regelmäßigen Erweiterung aller Bushaltestellen mit Photovoltaik-Beleuchtungselementen“
und über die Anschaffung einer Solarleuchte.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
2000 € |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |