Betreff
Sachstand Kommunaler Alarmplan Stromausfall
Vorlage
IV/283/2023
Art
Informationsvorlage

Ein langanhaltender, großflächiger Stromausfall (Blackout) kann kurz- und langfristige Folgen haben. Eine vorbereitende Planung von organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen sollte daher erfolgen, um im Ereignisfall handlungsfähig zu bleiben.

 

Im Rahmen der Erstellung eines Sonderalarmplanes Stromausfall für den Landkreis Osnabrück wurde durch die Firma Lüf+ Sicherheitsberatungen GmbH durch den Landkreis Osnabrück für jede Kommune die Erstellung eines Kommunalen Alarmplans Stromausfall in Auftrag gegeben. Der Alarmplan soll dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Kommune sowie grundlegende Infrastrukturen und die Kommunikation im Ereignisfall sicherzustellen.

Der Alarmplan beschreibt die notwendigen planerischen und organisatorischen Grundlagen sowie notwendige Abläufe zur Bewältigung eines flächendeckenden Stromausfalls. Der Alarmplan zeigt den derzeitigen Stand auf und sollte sukzessive mit weiteren Informationen ergänzt werden.

 

Der Kommunale Alarmplan Stromausfall liegt den Ratsmitgliedern vor.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt