Betreff
Neubenennung der Schülervertreter/innen im Ausschuss für Bildung
Vorlage
BV/277/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Schülervertreter der Schulen im Ausschuss für Bildung gem. § 71 Abs. 1  i.V.m. § 110 NSchG bestimmt. Beide Schülervertreter haben zwischenzeitlich die Schule verlassen und scheiden kraft Gesetzes aus ihrem Amt aus, so dass zwei neue Vertreter und zwei Stellvertreter zu bestimmen sind.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Schülervertreter im Ausschuss für Bildung jeweils für die halbe Wahlperiode gewählt. Die erste Hälfte der Wahlperiode läuft bis zum 30.04.2024. Die Schülervertreter/innen werden vom Gemeindeschülerrat vorgeschlagen. Die Schüler/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und eine Schule des Schulträgers besuchen. Der Gemeinderat stellt die Besetzung des Ausschusses für Bildung fest und ist dabei an die Vorschläge des Gemeindeschülerrates gebunden.

 

Der Gemeindeschülerrat hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2023 neu konstituiert und folgende Vertreter/innen und Stellvertreterinnen benannt:

 

1.    Vertreter: Daniel Kleimann, Gutenbergstr. 16, 49163 Bohmte

2.    Vertreterin: Katja-Fyona Weizel, Auf der Masch 9, 49163 Bohmte

 

      Stellvertreterin: Jasmin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte

 

Ein/e 2. Stellvertreter/in konnte nicht benannt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt auf der Grundlage der Beschlussfassung der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 16.12.2021 folgende Besetzung der Ausschusssitze der Schülervertreter/innen gem. § 71 Abs. 1 NKomVG i.V.m. §110 für die Dauer der Hälfte der Wahlperiode bis zum 30.04.2024 fest:

 

1.    Vertreter: Daniel Kleimann, Gutenbergstr. 16, 49163 Bohmte

2.    Vertreterin: Katja-Fyona Weizel, Auf der Masch 9, 49163 Bohmte

 

      Stellvertreterin: Jasmin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt