Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ beschlossen.

 

Im Mai 2022 wurde der ausgearbeitete Planvorentwurf vom Verwaltungsausschuss anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Mai/Juni 2022 um Stellungnahme gebeten und die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. Juni 2022 über die Planungsabsichten informiert. Alle eingegangenen Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden geprüft und abgewogen.

 

In Folge dessen wurden u.a. die Unterlagen zum Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung im Dezember 2022 vervollständigt und eine erneute Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Belastbarkeit des Kreisverkehrs Leckermühle beauftragt, dessen Ergebnis nach zweimaliger Zählung (September 2022 + Februar 2023) letztlich im Mai 2023 vorlag.

 

Der nächste Verfahrensschritt, nämlich die Durchführung des sog. „ordentlichen“ Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB konnte dann vom Verwaltungsausschuss am 21. Juni 2023 beschlossen werden.

Dieses Verfahren (erneute Beteiligung der Behörden und TÖB sowie die mind. 30tägige Offenlage) wurde zwischenzeitlich ebenfalls durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit noch gewertet und geprüft. Sofern sich hierdurch keine Planänderungen ergeben, werden diese den Gremien aller Voraussicht nach in Kürze zur Abwägung und schließlich zur Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) vorgelegt.

 

Gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ist der Ortsrat zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Dieses Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung des Rates insbesondere in Angelegenheiten der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf die Ortschaft erstrecken.

 

Der Ortsrat wird hiermit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafenangehört. Die Auslegungsunterlagen sind beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ zu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt