Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2022 den
Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Im
Parallelverfahren wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark
Bohmte-Nord“ beschlossen. Am 21. Juni 2023 hat der Verwaltungsausschuss den
Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Sommer 2023 mit dem
Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das
ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den
Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am
20. September 2023 gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit
Schreiben vom 09. Oktober 2023 um Stellungnahme bis zum 09. November 2023
gebeten. Die Entwurfsplanung für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans
liegt zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 16. Oktober
2023 bis einschließlich 16. November 2023 öffentlich für jedermann aus. Alle
eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend gewertet, gewürdigt und
abgewogen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich derzeit
keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Gesamtabwägung sowie die Planzeichnung
mit Begründung, Umweltbericht, der avifaunistischen Untersuchung und dem
Artenschutzbeitrag werden zur Sitzung des Fachausschusses vorliegen. Der
Feststellungsbeschluss kann nach den entsprechenden Vorberatungen im Rat am 14.
Dezember 2023 gefasst werden.
Die Mitwirkung des Ortsrates Bohmte ergibt sich aus § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG. Demnach ist der Ortsrat vor Beschlussfassung zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besondere Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Für diese Anhörung werden der Vorlage zunächst die Planentwurfsunterlagen beigefügt. Zur Sitzung des Ausschusses Bauen und Planen am 30.11.2023 werden die beschlussreifen Unterlagen für den Feststellungsbeschluss beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche
ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.
Anschließend stellt der Rat die 31. Änderung des Flächennutzungsplans
fest.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |