Die Amtszeit des Stv. Ortsbrandmeisters Michael Schnittker endet auf
eigenen Wunsch von Herrn Schnittker zum 23. Februar 2024.
Gemäß § 20 Nieders. BrandSchG unterbreitet die Freiwillige Feuerwehr dem
Rat einen Vorschlag zur Ernennung des Stv. Ortsbrandmeisters. Der Vorschlag
wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden
aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr abgegeben.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bohmte am 6.10.2023
wurde die Vorschlagswahl durchgeführt und die Ortsfeuerwehr Bohmte schlägt für
die Wahl zum Stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bohmte, Herrn Frank
Brörmann, wohnhaft Bremer Straße 64, 49163 Bohmte vor.
Herr Brörmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der gemäß
§ 20 Abs. 4 NBrandSchG anzuhörende Kreisbrandmeister hat der Ernennung
zugestimmt.
Anlagen:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Frank Brörmann, wohnhaft Bremer Straße
64, 49163 Bohmte mit Wirkung ab 23. Februar 2024 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Stv.
Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte, Ortsfeuerwehr Bohmte zu
ernennen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |