Betreff
Wahl des stv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte - Ortsfeuerwehr Bohmte
Vorlage
BV/268/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Amtszeit des Stv. Ortsbrandmeisters Michael Schnittker endet auf eigenen Wunsch von Herrn Schnittker zum 23. Februar 2024.

 

Gemäß § 20 Nieders. BrandSchG unterbreitet die Freiwillige Feuerwehr dem Rat einen Vorschlag zur Ernennung des Stv. Ortsbrandmeisters. Der Vorschlag wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr abgegeben.

 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bohmte am 6.10.2023 wurde die Vorschlagswahl durchgeführt und die Ortsfeuerwehr Bohmte schlägt für die Wahl zum Stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bohmte, Herrn Frank Brörmann, wohnhaft Bremer Straße 64, 49163 Bohmte vor.

 

Herr Brörmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG anzuhörende Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Frank Brörmann, wohnhaft Bremer Straße 64, 49163 Bohmte mit Wirkung ab 23. Februar 2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte, Ortsfeuerwehr Bohmte zu ernennen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt