Im Zuge der
Friedhofserweiterung im Jahre 2017 wurde auf dem neuen Teil des Friedhofes eine
pflegefreie Sarggrabanlage erstellt.
Die Anlage ist für
insgesamt 20 pflegefreie Sargdoppelgräber und 20 pflegefreie Sargreihengräber
ausgelegt.
Es sind bisher 19
Sargdoppelgräber und 9 Sargreihengräber belegt. Um die Nachfrage nach
pflegefreien Sargdoppelgräbern weiterhin abdecken zu können, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, die ebenfalls auf dem o.g. Friedhofsteils angelegte
Sarggrabanlage für klassische Sargbestattungen in eine pflegefreie
Sarggrabanlage umzuwandeln.
Die Anlage ist
optisch analog der pflegefreien Sarggrabanlage angelegt worden. Bei einer
Umwandlung der Grabanlage wird nur die Erstellung eines Streifenfundamentes für
die Installation der Grabsteine erforderlich.
Ein Übersichtsplan
ist als Anlage beigefügt.
Durch die Rückgabe nach Nutzungsrechtsablauf von Grabstellen stehen weiterhin genügend Flächen für klassische Sarggrabstellen auf dem Friedhof Bohmte zur Verfügung.
Übersichtsplan
Friedhof Bohmte
Der Ortsrat beschließt, dass die Sarggrabanlage für klassische Sargbestattungen in eine pflegefreie Sarggrabanlage umgewandelt wird.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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Ca. 1500,00 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
55310 |
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Kostenstelle: |
4212000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |