Die privaten Telekommunikationsunternehmen haben
in den letzten 25 Jahren in den ländlichen Gebieten kaum in die digitale
Infrastruktur investiert. Da dementsprechend ein „Marktversagen“ festgestellt
worden ist, kann mit Zuschüssen in den privatisierten Markt eingegriffen
werden. Dafür wurden Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen
aufgelegt. Grundsätzlich ist dabei ein kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von
25% bereitzustellen. Die Förderprogramme haben den Glasfaserausbau in zwei
Phasen unterteilt:
- Ausbau der sog. Weißen Flecken, bis
30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der sog. Grauen Flecken, über
30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“
(I. Ausbauphase):
Die 34 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
haben die Aufgabe des Breitbandausbaus in den sog. „Weißen Flecken“ mit einer
Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in 2016 mit einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Im Rahmen dieser
„Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund 20.000 Adressen ausgebaut. Rund 5.000
dieser Adressen verfügen inzwischen über 117 Kabelverzweiger (FttC-Ausbau)
über eine schnelle Internetverbindung. Bei weiteren 4.000 Adressen stehen
bereits Glasfaserdirektanschlüsse (FttB-Ausbau) zur Verfügung. Bis 2025
erhalten auch die verbleibenden 11.000 Adressen sukzessive einen
Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“ muss ein komplett neues,
rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das Investitionsvolumen für die „Weißen Flecken“
beträgt voraussichtlich rund 269 Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft des
Landkreises, die TELKOS, hat fünf Förderbescheide des Bundes erhalten. Der Bund
übernimmt damit voraussichtlich rund 124 Mio. € (46%). Das Land Niedersachen
beteiligt sich mit rund 61 Mio. € (23%) an der Ko-Finanzierung der Bundesförderung.
Die kommunale Ko-Finanzierung für die „Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio.
€ (31%) übernimmt der Landkreis Osnabrück.
Für Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen)
und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis Osnabrück
bisher weitere 6,4 Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück beteiligt
sich daher bislang mit 90,4 Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher
Glasfaserausbau:
Über viele Jahre haben die privaten
Telekommunikationsunternehmen lediglich in den vergleichsweise kostengünstigen
FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren nunmehr auch die privaten
Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau. Dieser eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich Schwung aufgenommen. Zu nennen
sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser Nordwest (Produkte Telekom und
osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Terranet) und Westconnect (Produkt
EON-Highspeed).
Die bisher bekannten Ausbaupläne der privaten
Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass der eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“ sein wird. An den
Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus wirtschaftlichen Gründen
nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele kleinere Ortslagen noch keine
konkrete Ausbauperspektive. Nach dem Markterkundungsverfahren 2022 sowie
weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wird
derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund 13.000 Adressen nur über den
geförderten Breitbandausbau einen Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte
Juni 2023 läuft ein neues Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an
auszubauenden Adressen kann sich nach Auswertung der Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung
- „Graue Flecken“ (II. Ausbauphase):
Anfang April 2023 ist die „Gigabit-Richtlinie
2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die Aufgreifschwelle für den geförderten
Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) bzw. 500
Mbit/s im Download. Die genannte Versorgung kann de facto nur mit
Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der Förderung ausdrücklich
ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse (DOCSIS 3.1). Demnach
sind alle Andressen förderfähig, die
-
nicht bereits im Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über keinen Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1)
verfügen.
Eine sog. „homes-passed-Versorgung“ ist
ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt, wenn der Glasfaser- bzw. der
Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und kostenpflichtig nachgerüstet
werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine Gemeinde gestellt wird, müssen alle
förderfähigen Adressen berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht
individuell zugeschnitten werden.
Wie oben beschrieben, wird derzeit von rund 13.000 förderfähigen „grauen“ Adressen
ausgegangen. Es müssten demnach noch einmal rund 1.900 km Glasfasernetz neu gebaut werden. Bei aktuell realistischen
Kosten in Höhe von 125 € / Meter
wäre dann nach einer ersten Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen in Höhe von bis zu 240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik
der II. Ausbauphase:
Der Bund übernimmt weiterhin 50% der Kosten. Die
Förderrichtlinie des Landes liegt noch nicht vor. Wenn sich das Land
Niedersachsen – wovon aktuell leider derzeit nicht auszugehen ist – weiterhin
mit 25% an den Kosten beteiligt, bliebe eine kommunale Ko-Finanzierung in Höhe
von rund 60 Mio. € (25%). (redaktioneller
Hinweis: die Formulierung in der vom Landkreis übernommenen Muster-Vorlage ist
nicht mehr aktuell.) Im Juli 2023 hat das Wirtschaftsministerium des Landes
Niedersachsen überraschend mitgeteilt, keine Mittel für die Co-Finanzierung der
Breitbandförderung in den Haushalt 2024 und auch nicht für die weitere
Finanzplanung einzustellen.
Die Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich
50%. Nach Punkt 6.8 der Förderrichtlinie kann die Förderquote bei Gemeinden mit
geringer Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar auf 70% erhöht werden. Bei der
Bewertung der Wirtschaftskraft wird der einwohnerbezogene Realsteuervergleich
der Jahre 2017 bis 2021 zugrunde gelegt. Voraussichtlich wird bei drei
Einheitsgemeinden sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die
Förderquote 60% Anwendung finden. Die Förderquote 70% dürfte im Landkreis
Osnabrück nicht zur Anwendung kommen. Durch die beschriebene Förderquote von
60% für 11 Kommunen reduziert sich der kommunale
Eigenanteil auf 53,7 Mio. €.
Da bei der Bundesförderung in der Vergangenheit
einige Bundesländer überproportional viele Fördergelder beantragt haben, wird
der Bund bei der Breitbandförderung zukünftig mit Länderbudgets arbeiten. Der
Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Alle Flächenländer
erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je
förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen errechnet sich für 2023 ein Länderbudget
in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget könnte sich Ende 2023 noch einmal erhöhen,
falls es Rückflüsse aus anderen Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a. ersten Kostenschätzung müssten
beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden. Bei Anwendung der oben
beschriebenen Förderquote in Höhe von 60% für einige Gemeinden dürfte sich
dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem Hintergrund des
beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon ausgegangen werden,
dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte und Gemeinden aus
dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung berücksichtigt werden können.
Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist nicht sinnvoll, da die
Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist. Hinzu kommt, dass ein
derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen Kriterien für die
Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die Förderung zukünftig über eine
„Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“ steuern. „Fast-Lane-Anträge“ können direkt
bewilligt werden, d.h. das Ende des Förderaufrufs am 15.10.2023 muss nicht
abgewartet werden. Ein Antrag kommt in die „Fast-Lane“, wenn nach den unten
beschriebenen Kriterien mindestens 300 Punkte erreicht werden. Dass am höchsten
bewertete Kriterium ist der Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“. Da sich der
Landkreis Osnabrück in den vergangenen Jahren bereits intensiv bei den „Weißen
Flecken“ engagiert hat, können bei diesem Kriterium maximal 80 von 200 Punkten
erreicht werden. Das hat zur Folge, dass es keine Antragskonstellation geben
dürfte, in der der Landkreis Osnabrück einen Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das Länderbudget nach den
Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden die verbleibenden Mittel
in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung nach den Kriterien
bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte zu erreichen. Die
Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung multipliziert.
Folgende vier Kriterien werden bei der Bewertung
der Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf „Weiße
Flecken“ – Gewichtung 40%
Leider werden hier nicht alle förderfähigen
Adressen zugrunde gelegt, sondern nur die „Weißen Flecken“. Kommunen, wie der
Landkreis Osnabrück, die sich bereits beim Ausbau der „Weißen Flecken“
engagiert haben, werden bei diesem Kriterium schlechter gestellt. Für die
Kommunen im Landkreis Osnabrück können lediglich 1 Punkt oder 2 Punkte erreicht
werden, d.h. nur 40 oder 80 von 200 Punkten.
-
Abweichung
Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25%
Der Bund hat eine Potenzialanalyse in Auftrag
gegeben, die das Potenzial für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau
aufzeigen soll. Die Kommunen sollen auf dieser Basis Gespräche mit den privaten
Anbietern führen. Leider geht die Potenzialanalyse vielfach von falschen
Ausgangsvoraussetzungen aus. Es wird nicht berücksichtigt, dass in vielen
Kommunen die attraktivsten Gebiete bereits ausgebaut worden sind bzw. ein
Ausbau bereits geplant ist. Die der Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation
ist daher in der Regel nicht mehr umsetzbar.
Eine detaillierte Auswertung ist erst nach
Abschluss der Markterkundung möglich. Bei 12 Städten und Gemeinden weist die
Potenzialanalyse allerdings ein „Potenzial“ von 96% bzw. 98% aus. Bei diesen
Werten wird es eine deutliche Abweichung zur Markterkundung und damit keine
Punkte bei diesem Kriterium geben. Realistische Chancen auf Punkte haben hier
nur die 9 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, bei denen die Potenzialanalyse
zwischen 49% und 84% liegt.
-
Digitale Teilhabe
ländliche Räume / Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier wird die Einwohnerdichte der Gemeinde
zugrunde gelegt, nicht die Einwohnerdichte des Projektgebietes. Für keine
Kommune im Landkreis Osnabrück wird die volle Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte
unter 50%). Ab einer Einwohnerdichte von 234 Einwohner / qkm (=
durchschnittliche Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte mehr. Für die Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt die Bewertung
zwischen 0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale
Zusammenarbeit – Gewichtung 15%
Die volle Punktzahl von 75 Punkten wird bei
einem Förderantrag für mindestens 5 Gemeinden erreicht. Da es die
Potenzialanalyse nur auf Ebene der Samtgemeinden gibt – nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden
– sollten die Samtgemeinden bei einer Antragstellung als Einheit betrachtet
werden.
Auf Basis der Daten aus 2022 würde ein
Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine Bewertung mit lediglich 185
Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für einen Förderantrag in 2023 ein
nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles Projektgebiet zusammengestellt
werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei den Kriterien „Potenzialanalyse“
und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können nur in geringem Umfang
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte allerdings auch zusammenhängend
sein, da nur so später ein technisch sinnvolles Glasfasernetz gebaut werden
kann.
Der Bund kehrt zu dem Verfahren der
Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt werden.
Bezogen auf diese Antragsfrist besteht ein hoher
Handlungsdruck. Das Breitbandteam des Landkreises hat das Antragsmanagement
bereits im April 2023 gestartet (Durchführung eines Branchendialogs, Start des
Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete Antragsvorbereitung kann allerdings
nur dann Mitte 2023 fortgesetzt werden, wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6
Kommunen mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe auch für
die „Grauen Flecken“ auf den Landkreis Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Herr Bürgermeister Kleinkauertz hat die Absichtserklärung aufgrund der
terminlich recht späten Beschlussfassung durch den Rat und der zeitgleichen
Vorbereitung der Antragstellung für die Gemeinde Bohmte bereits mündlich
zugesagt.
Finanzierung
Breitbandausbau:
Bei den „Weißen Flecken“ wird von einem
Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen, für die „Grauen Flecken“
kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. € hinzu. Insgesamt müssen
folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den Glasfaserausbau im Landkreis
Osnabrück investiert werden.
Den oben beschriebenen kommunalen Eigenanteil
für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84 Mio. € trägt zu 100% der Landkreis.
Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für Sonderprogramme und Projekte im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner finanziert der Landkreis in den Jahren
2018 bis 2027 die Personalkosten für das Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio.
€ zugrunde zu legen. Insgesamt übernimmt der Landkreis Osnabrück damit Kosten
in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller Einschätzung würde sich für die
Erschließung sämtlicher „Grauen Flecken“ ein zusätzlicher kommunaler
Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7 Mio. € ergeben. Der Mittelabfluss
wird sich gleichbleibend über vier Jahre (2024-2027) mit jährlich 13,425 Mio. €
erstrecken.
Die notwendigen Finanzmittel werden vom
Landkreis über die allgemeinen Deckungsmittel bereitgestellt. Nach heutigen
Finanzeckwerten würde sich ab dem Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf
von 1,5%-Punkten Kreisumlage ergeben.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ wurde in 2016
geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es in 2017. Die geltende Fassung der
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in § 4 noch vor, dass sich die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten des Ausbaus in den „Weißen
Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein Volumen von 6,7 Mio. €
vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es noch keine konkrete
Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nunmehr entschieden,
dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an der
Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach übernimmt
der Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch eine abschließende Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ durch die
beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben wird.
II. Ausbauphase
Die Aufgabe des
Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4,
5 NKomVG und Art. 28 GG bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die Gigabitförderung
(„Graue Flecken“) soll daher eine zweite Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen
werden. Diese Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte vor:
A.
Aufgabenübertragung
- Die Aufgabe wird für
alle förderfähigen Adressen im Gemeinde-/Stadtgebiet nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
- Der Landkreis
übernimmt die Aufgabe komplett (von der Planung bis zur Fertigstellung) oder
bedient sich dafür der TELKOS.
- Der Landkreis
entscheidet über den Zuschnitt der Gebietskulissen und der Reihenfolge der
Förderanträge.
- Der Landkreis trägt
Sorge dafür, dass im größtmöglichen Umfang Fördergelder von Bund und Land
eingeworben werden. Der Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine Förderquote
von mindestens 75% über Bund und Land erzielt werden kann.
- Aufgrund der
Förderrichtlinie des Bundes ist davon auszugehen, dass der Gesamtausbau über
einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren erstrecken wird.
- Eine regelmäßige
Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung und
-umsetzung erfolgt über den Steuerkreis Breitband.
B.
Kostentragung
- Der kommunale
Ko-Finanzierungsanteil nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig vom Landkreis
Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur Kostenübernahme sind sich die Städte und
Gemeinden einig, dass der nicht durch Erträge gedeckter und aufzubringender
Aufwand für den Landkreis Osnabrück gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies
auch in dem Bewusstsein, dass bei einer Finanzierung über die allgemeinen
Deckungsmittel, im Bedarfsfall eine Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein
kann (sh. anliegendes Schreiben der Bürgermeisterkonferenz).
Auf Basis dieser Eckpunkte wird vorgeschlagen, die
anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung „graue
Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabit-Förderung soll mit allen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden gleichlautend abgeschlossen werden.
Für die grundsätzliche Entscheidung zur weiteren Ausbauplanung der II. Phase
ist es allerdings nicht erforderlich, dass die Vereinbarung von allen 34
Städten und Gemeinden abgeschlossen wird. Der Landkreis Osnabrück würde die
Aufgabe auch übernehmen, wenn nur ein Teil der Städte und Gemeinden die Aufgabe
auf den Landkreis übertragen möchte.
Die Anlage zu § 6
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Verlegestandards) befindet sich noch
in der Abstimmung.
Zielsetzung
zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte es sein, in 2023 in einer noch
festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen Förderantrag für fünf bis sechs
Kommunen zu stellen – idealerweise sogar Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht bekannt, wie viele Förderanträge
aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden und wie diese zu bewerten sind. Es
ist folglich nicht sicher, dass ein Förderantrag für den Landkreis Osnabrück in
2023 auch bewilligt werden würde. Die Chance auf einen Bundesförderbescheid
in 2023 sollte allerdings unbedingt offengehalten werden, da es nicht gesichert
ist, dass sich die Chancen in 2024 verbessern. Unter Umständen sind in 2024
sogar noch mehr Förderanträge und damit eine Überzeichnung des Programms zu
erwarten.
Position
der Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister des Landkreises Osnabrück haben mit einem gemeinsamen Schreiben
vom 19.05.2023 die Position der Städte und Gemeinden gegenüber der Landrätin
mitgeteilt. Demnach sprechen sich die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister dafür aus,
„dass
auch für die Grauen Flecken eine Aufgabenübertragung, wie auch die Wahrnehmung
der Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück, die sachgerechteste, unkomplizierteste
und im Hinblick auf den Zeitdruck bei der Antragstellung Gigabitförderung 2023,
schnellste Vorgehensweise ist.“
Das Schreiben dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Anlagen:
Der
Rat beschließt wie folgt:
1. Die Gemeinde Bohmte überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden
Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des
Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil
an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen
Deckungsmittel getragen.
2. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie
2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
3. Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der
sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme
des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die
anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße
Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung
zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.
4.
Der
Ausbau in der Gemeinde
Bohmte erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung
zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon
auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund
der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf
Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |