Um den Ausbau regenerativer Energien, hier Solarenergie, explizit zu
fördern und einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Ziele zum Klimaschutz
und zur Energieversorgung zu leisten, hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 07. Dezember 2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 31. Änderung des
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“
gefasst. Am 21. Juni 2023 hat dieser die Pläne anerkannt und die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen.
Mit Schreiben vom 29. Juni 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden
können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 02. August 2023
gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gut besuchten
Bürgerversammlung am 09. August 2023 über die Planungsabsichten informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen
und Hinweise wurden gewertet, gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen. Die
Abwägung und die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt.
Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des
ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.
Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen
erneut Stellung zu nehmen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 31. Änderung des
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“
an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des
BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |