Betreff
Seniorennachmittag 2024
Vorlage
BV/209/2023
Art
Beschlussvorlage

Nachdem der Seniorennachmittag der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen in 2022, abgekoppelt vom Erntefest, erfolgreich in der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen durchgeführt wurde, findet die Veranstaltung in diesem Jahr auch eine Woche nach dem Erntefest in der Gemeinschaftshalle statt.

 

In 2024 findet auf Grund des Ortsjubiläums Wehrendorfs das Erntefest am 2. Septemberwochenende (7. & 8. September 2024) statt. Es muss entschieden werden, wann und wo der Seniorennachmittag in 2024 durchgeführt wird. Als mögliche Termine kommen der 9. September 2024 oder am 16. September 2024 in Betracht. Am 09. September 2024 könnte die Durchführung auch wieder im Rahmen des Erntefests im Festzelt erfolgen oder ansonsten weiterhin in der Gemeinschaftshalle durchgeführt werden?

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt, ob der Senioren­nachmittag am 9. September 2024 oder am 16. September 2024 stattfindet und im Rahmen des Erntefests oder in der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen durchgeführt wird.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt