Betreff
Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren zur Anbindung von Offshore-Netzanbindungsprojekten zu den Netzverknüpfungspunkten Wehrendorf und Westerkappeln
Vorlage
BV/204/2023
Aktenzeichen
610-06-1-3
Art
Beschlussvorlage

Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der im Rahmen der Energiewende gesetzten Ziele soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch nachhaltig gesteigert werden, wobei der Windernergie hier eine entscheidende Rolle beigemessen wird. Die aktuellen Ziele der Bundesregierung sehen dabei eine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie vor. Die Amprion Offshore GmbH plant Korridore für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee.

 

Das Amt für Regionale Landentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg hat ein weiteres Raumordnungsverfahren für Leitungen eingeleitet, mit denen Strom von Windkraftanlagen auf See ins Binnenland transportiert werden soll. Konkret gehe es um zwei Offshore-Netzanbindungsleitungen (BalWin1 und BalWin2), die das Energieunternehmen Amprion von Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich nach Wehrendorf und Westerkappeln bauen will. Die Kabel der Leitung werden überwiegend in offener Bauweise in einem Kabelgraben im Erdboden verlegt. Abschnittsweise ist eine geschlossene Bauweise (mit Bohrungen) vorgesehen.

 

In diesem Raumordnungsverfahren geht es um die Ermittlung von raumverträglichen Korridoren. Der exakte Verlauf wird in einem folgenden Planfeststellungsverfahren festgelegt. Planfeststellungsbehörde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Feststellung des ArL kann anders als die Planfeststellung nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, da es sich um eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für das Genehmigungsverfahren handelt.

 

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist zudem eine Konverterstation im Raum Bohmte/Ostercappeln, in der von der Nordsee kommender                             Gleichstrom in Drehstrom umgewandelt wird. Von dieser Station ist der Bau einer 380 kV-Drehstromleitung zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf geplant. Die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH hat aus Ihrer Sicht einen Vorzugskorridor entwickelt.

 

In diesem Raumordnungsverfahren wird die Gemeinde Bohmte nun als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Daneben findet eine frühzeitige Anhörung und Information der Öffentlichkeit statt. Die Offenlage findet bis zum 11.09.2023 statt. Bis zum 12.10.2023 hat jedermann die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Hierauf hat das ArL durch Veröffentlichung im Ministerialblatt und in den Tageszeitungen hingewiesen. Zusätzlich war am 21.08.2023 die Amprion Offshore GmbH mit einem Infomobil am Edeka Bohmte und hat darüber hinaus eine Online-Veranstaltung am 16.08.2023 angeboten. Die Videoaufzeichnung ist verfügbar und kann bei Amprion (per Mail stefan.sennekamp@amprin.net) angefordert werden.

 

Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen sind unter www.arl-we.niedersachsen.de/BalWin12.einsehbar. Auf diese Unterlagen wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Der Bürgermeister hat den Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte darüber hinaus angeboten, sich gemeinsam bei der Fa. Amprion in Lingen am 07.09.2023 (nachmittags) über das anstehende Verfahren und die geplante Konverterstation zu informieren. Über die Fahrt wird berichtet.

 

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, sich hinsichtlich der Korridorplanung und der Standortsuche der geplanten Konverterstation zu informieren und zu positionieren, ihre Eingaben bzw. Hinweise im Verlauf der Sitzungen zu formulieren und mit Hilfe der Verwaltung im Rat am 28.09.2023 eine Gesamtstellungnahme zu beschließen.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte sollte im Verlauf der Beratungen eine Gesamtstellungnahme zum Raumordnungsverfahren durch das Amt für regionale Landesentwicklung, Oldenburg für die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH formulieren.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt