Betreff
EU-Umgebungslärmrichtlinie, Lärmaktionsplan Runde 4 - Beschluss über den Entwurf und die Information der Öffentlichkeit
Vorlage
BV/203/2023
Aktenzeichen
602-11
Art
Beschlussvorlage

Mit der Richtlinie 2002/49/EG5 des europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

 

Unter Umgebungslärm sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien zu verstehen, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört Lärm, welcher von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

 

Ziel des europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen sollen. Dazu werden Statistiken ermittelt, die sich auf das von den Hauptverkehrsstraßen belastete Gebiet der jeweiligen Kommune beziehen. Die darin angegebenen Daten stellen alle fünf Jahre eine erneute Bestandsaufnahme der Lärmbelastung der Anwohner*innen an Hauptverkehrsstraßen dar.

 

Wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist aber die Information der Öffentlichkeit. Diese muss über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Handlungen der Gemeinde bezüglich der Lärmaktionsplanung informiert werden.

 

Der Lärmaktionsplan wird regelmäßig vom Fachbüro RP Schalltechnik aus Osnabrück erarbeitet und durch Herrn Ralf Pröpper in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 05.09.2023 vorgestellt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist der Vorlage beigefügt.

 

Im Herbst 2023 wird die Öffentlichkeit durch Offenlage und im Internet unter www.bohmte.de über die Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung informiert. Die Bürger*innen haben einen Monat lang die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen.

 

Im weiteren Verlauf soll dann der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen den Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen fassen.


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an und beschließt, die Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen zu informieren und zu beteiligen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt