Betreff
Errichtung eines kombinierten Rad-/Gehweges an der Wehrendorfer Straße
Vorlage
BV/194/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen bezüglich der Errichtung des Rad- und Gehweges an der Wehrendorfer Straße die Planungsvariante eines kombinierten Rad- und Fußweges weiter zu verfolgen.

 

Hierzu hat das beauftragte Ingenieurbüro Westerhaus die Planungen entsprechend weiter ausgeführt. Vom Ingenieurbüro sind die Bereiche zwischen der Osnabrücker Straße und der Clamorstraße sowie zwischen der Clamorstraße bis zum Ausbauende graphisch dargestellt worden, wie in den beigefügten Übersichtsplänen sowie den Lageplänen 1 und 2 erkennbar ist.

 

Das Ingenieurbüro hat darüber hinaus Kostenberechnungen für den Radweg erstellt, die der Vorlage beigefügt sind. Zum einen sind die Kosten für den gesamten Radweg ermittelt worden und dann noch jeweils getrennt für die Bereiche Osnabrücker Straße bis Clamorstraße und Clamorstraße bis Ausbauende. Hintergrund hierfür ist, dass der OD-Stein, der den Beginn und das Ende einer straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt anzeigt im Bereich Südstraße/Clamorstraße liegt. Da bei einigen Förderprogrammen nur innerhalb der Ortsdurchfahrt Fördermöglichkeiten bestehen, werden hierfür die entsprechenden Kosten benötigt. Eine Möglichkeit zum Versetzen des OD-Steines wurde auf Anfrage verneint.

 

In den beiden Lageplänen ist zu erkennen, dass der Radweg dort wo es flächenmäßig möglich ist, eine Abtrennung mittels Grünstreifen zur Wehrendorfer Straße hat.

 

Grundsätzlich ist bislang die Herstellung des gesamten Radweges als kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen gewesen. Hierzu wird sich jetzt nach aktuellem Kenntnisstand eine Fördermöglichkeit über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ergeben, welches für einen besseren Radverkehr bis 2028 verlängert werden soll. Die Verlängerung ist aber noch nicht aktiv, da die Umsetzung in der niedersächsischen Förderrichtlinie noch aussteht.

 

Das Förderprogramm sieht einen Fördersatz von 75 % vor und gilt wohl unabhängig von bestehenden Ortsdurchfahrten.

 

Kostenmäßig stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar:

 

Die für die Entscheidung in 2022 zugrundeliegende Kostenschätzung sahen Bruttobaukosten einschließlich 15 % Nebenkosten von rd. 448.500,00 € vor.

 

Die aktuelle Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme sieht hierfür nunmehr einen entsprechenden Kostenansatz von rd. 690.000,00 € vor. Die Kostensteigerung von 241.500,00 € ist in erster Linie auf zwei Faktoren zurückzuführen:

 

Zum einen verursacht die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einen Eingriff in die Natur und Landschaft, da hierfür die vorhandene Bepflanzung beseitigt werden muss, was zu einer entsprechenden Kompensationsverpflichtung führt, die bei 148.727,55 € liegt. Ein Großteil dieser Kompensation fällt für den Bereich ab Clamorstraße bis Ausbauende an, da hier derzeit die Bepflanzung am größten ist und bei weitem die meisten Bäume stehen.

 

Zum anderen wurde in 2022 gewünscht im Bereich von Clamorstraße bis Ausbauende den Grünstreifen nicht wie seinerzeit dargestellt zwischen Geh- und Radweg und den Anliegern herzustellen, sondern diesen zwischen Geh- und Radweg und der Fahrbahn der Wehrendorfer Straße anzulegen, damit diese nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Dadurch ist es höhentechnisch erforderlich Winkelstützen (L-Steine) in diesem Bereich einzubauen, die Kosten von 80.741,50 € verursachen würden.

 

Die Unterteilung in die beiden Einzelvarianten sieht kostenmäßig wie folgt aus:

 

Der Abschnitt Osnabrücker Straße – Clamorstraße kostet rd. 324.300,00 €. Darin enthalten sind ca. 50.000,00 €, die für Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.

 

Der Abschnitt zwischen Clamorstraße und Ausbauende kostet 399.050,00 €. Darin enthalten sind 104.522,61 € an Kompensationsverpflichtungen und die 80.741,50 € für die Winkelstützen.

 

Unter Berücksichtigung des Förderprogramms „Stadt und Land“ lassen sich folgende finanzielle Möglichkeiten darstellen:

 

 

Gesamtmaßnahme

Osnabrücker Straße – Clamorstraße

Clamorstraße - Ausbauende

Baukosten brutto inkl. 15% NK

690.000,00 €

324.300,00 €

399.050,00 €

Förderung 75 %

517.500,00 €

243.225,00 €

299.287,50 €

Eigenanteil 25 %

172.500,00 €

81.075,00 €

99.762,50 €

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen für einen geförderten Ausbau des kombinierten Geh-und Radweges an der Wehrendorfer Straße den Bereich zwischen der Osnabrücker Straße und der Clamorstraße vorzusehen. In diesem Bereich besteht bislang kein Radweg, so dass hier das Erfordernis am größten ist.

 

Bei dem Bereich ab der Clamorstraße bis Ausbauende fallen fast 50 % der dafür kalkulierten Baukosten für die Kompensationsmaßnahmen und die Winkelstützen an. Aus ökologischen Gründen und auch aus finanziellen Gründen sollte der dort vorhandene Gehweg mit „Fahrradfahrer frei“ und die bereits bestehende Bepflanzung beibehalten werden. Der Bereich hat eine durchgehende Breite von 1,50 m, die mit Pflasterplatten 30 x 30 cm ausgelegt ist, und eine angrenzende dreireihige Rinne, die bei Begegnungsverkehr auch befahren werden kann.

 

Es ist allerdings sinnvoll, dass die vorhandene Pflasterung und die angrenzende dreireihige Rinne einmal aufgenommen und neu verlegt werden. Dies dürfte ca. 50.000,00 € kosten.

 

Im Haushalt 2023 sind aktuell 500.000,00 € eingestellt, von denen in 2024 noch 300.000,00 € zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung des Bewilligungsverfahren zu einem Förderantrag und des erforderlichen Ausschreibungsverfahrens erscheint eine Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme in 2023 nicht realistisch, so dass für 2024 ein zusätzlicher Mittelansatz von 80.000,00 € vorzusehen ist, um die Fördermaßnahme und die erneute Verlegung der Pflasterfläche vorzusehen.

 

Sollte das Förderprogramm „Stadt und Land“ wider Erwarten doch nicht weitergeführt werden oder sollte die Gemeinde Bohmte dort nicht zum Zuge kommen, könnte alternativ dann auch ein Antrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt werden. Hier ist eine Förderung allerdings nur für Bereiche innerhalb der OD möglich. Zudem könnte ein Antrag erst wieder in 2024 gestellt werden mit einer Ausführung in 2025. Der Fördersatz beträgt dabei 60 %, was unter Zugrundelegung der o. a. Kosten eine Förderung von 194.580,00 € und einen Eigenanteil von 129.720,00 € bedeuten würde.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass für den Bereich von der Osnabrücker Straße bis zur Clamorstraße ein Förderantrag über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für einen kombinierten Geh- und Radweg gestellt wird, entsprechend der vorgelegten Planung.

Für den Bereich ab der Clamorstraße ist die Erneuerung der Pflasterfläche einschließlich der dreireihigen Rinne vorzusehen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

243.225,00

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

374.300,00

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

5411020004    

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2023                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch Mittelbereitstellung in 2024    

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt