Betreff
Antrag der Ratsgruppe "Gemeinsam für Bohmte - Die Ratsgruppe" auf Beratung und Verabschiedung einer Musterbauordnung
Vorlage
BV/184/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ hat mit Schreiben vom 30.05.2023 die Beratung und Verabschiedung einer Musterbauordnung beantragt. Im Antrag wird als Diskussionsgrundlage der Vorschlag vom 15.06.2022 der damaligen Gruppe Die Grünen/Die Linke aufgeführt. Sowohl der Antrag als auch der Diskussionsvorschlag sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Antrag sieht zunächst vor, dass der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt eine Musterbauordnung zu erarbeiten und in der darauffolgenden Sitzung die Arbeitsergebnisse beschließt.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Energie und Mobilität und Bauen und Planen sollten die Punkte, die als Standardfestsetzungen in eine Musterbauordnung aufgenommen werden sollen, erarbeitet werden.

 

Der Rat sollte im Anschluss darüber entscheiden, ob eine Musterbauordnung beschlossen wird.

 

Im Anschluss daran prüft die Verwaltung inwieweit die in der gemeinsamen Sitzung erarbeiteten Punkte dann in fachlicher, rechtlicher und tatsächlicher Weise als Festsetzungen in eine Musterbauordnung aufgenommen werden dürfen. Die Prüfergebnisse werden dann im Fachausschuss vorgestellt und darüber beraten, welche Punkte letztendlich in eine Musterbauordnung aufgenommen werden, über die der Rat dann abschließend entscheidet.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt eine Musterbauordnung für die Gemeinde Bohmte zu erarbeiten.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt