Betreff
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Baugebiet "Sonnenbrink"
Vorlage
BV/153/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Juli 2022 ereignete sich ein schrecklicher Verkehrsunfall in der Straße „Sonnenbrink“ in der Ortschaft Bohmte, im Zuge dessen ein Kleinkind von einem Auto erfasst und überfahren wurde sowie an den Folgen des Unfalls starb.

 

Im Anschluss an dieses traumatische Ereignis meldeten sich Anlieger der Straße und baten darum weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Konkret geht es um die Installation einer zusätzlichen Aufpflasterung in der Hauptzufahrtsstraße im Bereich des Unfallortes.

 

Die Anlieger haben nun mit einer Unterschriftenliste dem Wunsch nach dieser Aufpflasterung Nachdruck verliehen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Installation einer zusätzlichen Aufpflasterung in der Straße „Sonnenbrink“ im Nahbereich des Unfallortes.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt