Betreff
Grundstücksregelung Astrid-Lindgren-Schule - Tauschgeschäft mit dem Landkreis Osnabrück, Anhörung Ortsrat Bohmte
Vorlage
BV/143/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Osnabrück als Eigentümer der Astrid-Lindgren-Schule (ALS) in Bohmte und die Gemeinde Bohmte sind in den Austausch bezüglich etwaiger Grundstücksangelegenheiten getreten.

 

Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt die Grundstückssituation an der Straße „Am Brink“ im Bereich der ALS zu bereinigen. Anderseits ist der Landkreis Osnabrück an einer Teilfläche der Gemeinde an der Straße „An der Egge“ interessiert, um bestehende Parkplätze für Mitarbeitende besser anordnen zu können.

 

Ferner möchte der Landkreis gerne ein grundbuchlich abgesichertes Zufahrtsrecht über das Grundstück der Turnhalle an der Tilingstraße in Richtung Straße „An der Egge“ eingeräumt erhalten, damit auch Flucht- und Rettungswege ordnungsgemäß dargestellt werden können.

 

Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Landkreises ist deutlich geworden, dass die asphaltierte Fläche der Straße „Am Brink“ schon jetzt bis auf das Grundstück der ALS auskragt und die Gemeinde somit jetzt schon einen Teil des Grundstücks des Landkreises mit nutzt.

 

Die ALS möchte gerne zur Entschärfung der Verkehrssituation den Haupteingang zur Straßenseite „Am Brink“ verlegen. Daher kann der Landkreis an dieser Stelle nur rund 1 Meter Fläche an die Gemeinde übertragen. Die verbleibende Fläche benötigt der Landkreis zur Anlage der Durchfahrt zum neuen Haupteingang. Defacto würde dadurch die Straßenfläche „Am Brink“ sogar noch etwas schmaler werden als heute.

 

Zur besseren Orientierung ist dieser Vorlage ein Lageplan beigefügt, in dem die in Rede stehenden Grundstücksteile farblich markiert sind.

 

Im Ergebnis der Gespräche wurde nun Folgendes festgehalten:

 

  1. Für die Angelegenheit wird der Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Es handelt sich um Bauflächen für den Gemeinbedarf.
  2. Der Eigentümer des Flurstücks 21/9 (LKOS) tauscht einen ca. 0,95 m breiten noch amtlich zu vermessenden Streifen von insgesamt ca. 72 m² zugunsten der Gemeinde Bohmte.
  3. Der Eigentümer des Flurstücks 6/1 (Gemeinde Bohmte) tauscht eine noch zu vermessende Dreiecksfläche von insgesamt ca. 58 m² zugunsten des LKOS.
  4. Der Eigentümer des Flurstücks 11/18 (Gemeinde Bohmte) räumt dem LKOS eine grundbuchlich abgesicherte Eintragung eines Überfahrtrechts als Feuerwehrzufahrt als Flucht- und Rettungsweg ein.
  5. Der wirtschaftliche Nachteil durch die Differenz der Grundstücksgrößen kann durch Eintragung des Wegerechtes für die Feuerwehrzufahrt sowie den höheren Nutzwert der Tauschfläche für den LKOS gerechtfertigt werden, so dass zusätzlich kein monetärer Ausgleich erfolgen muss.

 

Gemäß §§ 94 NKomVG ist der Ortsrat bei der Veräußerung von Grundvermögen, soweit es in seiner Ortschaft liegt, anzuhören.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Grundstückstausch wie aufgezeigt einzugehen und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem LKOS hierzu zu treffen.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte den Grundstückstausch mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt